Norm: ABGB §140 AaABGB §140 AdABGB §936ABGB §1418
Rechtssatz: Auch Unterhaltsvereinbarungen, nach denen sich ein Elternteil allein zur Deckung der Unterhaltsbedürfnisse der Kinder verpflichtet, und ein sich daraus ergebender Regressanspruch des anderen Elternteils unterliegen der Umstandsklausel. Entscheidungstexte 8 Ob 1582/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 8 Ob 1582/92 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Kodek, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** S*****, vertreten durch Dr. Arnulf Summer und Dr. Nikolaus Schertler, Rechtsanwälte in Bregenz, wider die beklagte Partei E***** S***** S*****, vertreten durch Dr. Karl Rümmele und Dr. Bi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 21. August 1984 geborenen Kindes wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. September 1984, GZ 34 Cg 131/84-7, im Einvernehmen (§ 55 a EheG) geschieden; nach dem Inhalt des anlässlich der Scheidung abgeschlossenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches vom 6. September 1984 steht die Pflege und Erziehung (nun Obsorge) für das Kind der Mutter zu; der Vater verpflichtete sich zu einer mona... mehr lesen...
Begründung: Das pflegebefohlene Mädchen wurde am 13. Februar 1974 als zweites eheliches Kind einer 1949 geborenen Frau und eines 1948 geborenen Mannes geboren. Es wuchs wie sein vier Jahre älterer Bruder ab der Geburt im Haushalt der väterlichen Großmutter heran. Die im März 1970 geschlossene Ehe der Eltern wurde im Herbst 1976 durch Scheidung aufgelöst. An den Pflegeverhältnissen der Kinder änderte sich dadurch nichts. Sie wurden vielmehr mit pflegschaftsgerichtlichem Beschluß vom ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des achtjährigen Mädchens wurde mit Beschluß vom 15.Juli 1986 im Einvernehmen geschieden. Der Vater war vom 24. Juli 1983 bis zum 22.Jänner 1986 wegen einer Straftat in Haft. Er ging nach Verbüßung der Freiheitsstrafe keiner Arbeit nach und hatte kein Einkommen, wurde aber mit dem Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 27.April 1987 verpflichtet, für sein Kind ab dem 24.September 1986 monatlich S 1.280,-- Unterhalt zu leisten. Vom 24.September 1987 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 1968 verheiratet. Aus der Ehe entstammt die 1970 geborene Tochter Gerda, die in Wien studiert. Der Beklagte wendet für seine Tochter monatlich zwischen S 6.000,- und S 10.000,- an Unterhalt auf. Die Klägerin war und ist nicht berufstätig, sie führte den ehelichen Haushalt. Am 1. 8. 1987 verließ der Beklagte die Klägerin, er wohnt nunmehr mit seiner Lebensgefährtin in einem ihm gehörenden Reihenhaus. Die einkommens- und vermögenslose Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418JWG §33JWG §40WrJWG 1990 §39B-KJHG 2013 §30B-KJHG 2013 §43
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger, der den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung durch die Unterhaltspflichtigen begehrt, kann sich nicht auf § 1418 ABGB berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 505/92 Veröff: ÖA 1992,163 7... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit 8.3.1991 in voller Erziehung (§ 28 Abs 1 JWG BGBl 1989/161) der Stadt Wien und ist in der Wohngemeinschaft "M*****" in G***** untergebracht. Mit der Behauptung, daß sich die Kosten der vollen Erziehung auf monatlich S 19.800 beliefen und beide Eltern derzeit zwar keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen, unter Anspannung ihrer Kräfte im Rahmen der Unterhaltspflicht aber imstande wären, ein bestimmtes monatliches Durchsch... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. September 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ausspruch über die Ehescheidung an sich ist mit 17. Dezember 1987 in Rechtskraft erwachsen. Mit dem am 13. Mai 1988 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin die Aufteilung folgender Vermögenswerte: 1. Eheliches Wohnhaus EZ 2355 KG S***** mit einem Wert von S 1,5 Millionen; grundbü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Egermann und Dr. Angst als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Kindes Christina D*****, hier vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Haeckelstraße 4, 1235 Wien, als Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. R***** S*****, vertreten durch die eheliche Mutter B***** S*****, wegen Unterhaltsbemessung, infolge außerordentlichen Rekurses des ehelichen Vaters J***** O*****, Oberwachtmeister, *****, vert... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Thomas-Christoph ***** ist das außereheliche Kind der Agnes Ursula ***** und des Rudolf Walter *****. Der Minderjährige befindet sich im Haushalt der Mutter in Sch*****, BRD; der Mutter kommt auch die Obsorge zu. Seit dem Jahr 1983 leistet der Vater einen monatlichen Unterhalt von S 1.800. Am 2.8.1990 beantragte die Mutter für den Minderjährigen die Erhöhung des Unterhaltes auf monatlich S 10.000 ab 1.8.1990 sowie den Zuspruch des rückständigen Unterhaltes für ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht für den Monat, in dem die Änderung eintritt, verringert sich nicht, soferne nicht der gemäß § 1418 Satz 2 ABGB am Ersten des Monats schon fällig gewesene Unterhaltsbetrag wegen der neu eingetretenen Umstände die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten erheblich übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 69/91 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 12.9.1988 aus Anlaß der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe einen Vergleich, in dem sich der Kläger verpflichtete, ab 1.10.1988 der Beklagten S 1.500, dem am 4.1.1972 geborenen Sohn Wolfgang S 200 und der am 17.1.1974 geborenen Tochter Manuela S 1.300 monatlich jeweils am Ersten eines Monats an Unterhalt zu bezahlen. In dem Vergleich heißt es sodann: "Festgehalten wird, daß der mj. Wolfgang Kellnerlehrling im ersten Lehrjahr ist, die... mehr lesen...
Begründung: Irene H***** ist das eheliche Kind der Elfriede H***** und des Franz H*****. Seit der Scheidung der Ehe der Eltern im Jahr 1982 kommt die Obsorge der Mutter zu. Der Vater war seit 1. Februar 1983 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von S 2.400 verpflichtet. Die Mutter beantragte am 1. Dezember 1989 namens des Kindes die Neufestsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. Dezember 1989 mit monatlich S 3.500 sowie die rückwirkende Erhöhung des Unterhaltes seit 1. Jä... mehr lesen...
Begründung: Der am 15.1.1971 geborene Antragsteller ist der eheliche Sohn der Antragsgegnerin und des Friedrich R*****, deren Ehe mit Urteil des Erstgerichtes vom 6.10.1989 zu 1 C 25/89 rechtskräftig geschieden wurde. Die Antragsgegnerin zog am 28.7.1987 aus der Ehewohnung in W*****, aus und leistete seither für den mit dem Vater dort zurückgebliebenen Antragsteller keinen Unterhalt. Damals stand der Antragsteller noch in Schul- und Berufsausbildung. Aus Ferialtätigkeiten erzielte e... mehr lesen...
Begründung: Der am 15.1.1971 geborene Antragsteller ist der eheliche Sohn der Antragsgegnerin und des Friedrich R*****, deren Ehe mit Urteil des Erstgerichtes vom 6.10.1989 zu 1 C 25/89 rechtskräftig geschieden wurde. Die Antragsgegnerin zog am 28.7.1987 aus der Ehewohnung in W*****, aus und leistete seither für den mit dem Vater dort zurückgebliebenen Antragsteller keinen Unterhalt. Damals stand der Antragsteller noch in Schul- und Berufsausbildung. Aus Ferialtätigkeiten erzielte e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Cornelia I*****, Studentin, und 2. Jörg I*****, Student, beide 4040 Linz, Worathweg 4, beide vertreten durch Dr. Harry Zamponi ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Ing. Aloi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 2. April 1990, 2 C 812/89-8, geschieden. Die Obsorge über den Minderjährigen steht nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich der Mutter zu. Diese ist mit dem Minderjährigen im November 1985 nach Australien verzogen. Der Minderjährige begehrt ab 1. März 1990 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.800, einen rückständigen Unterhalt und die F... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zwar als rechtzeitig anzusehen. Der angefochtene Beschluß wurde dem Rekurswerber am 5. 4. 1990 durch Hinterlegung zugestellt, wobei die Sendung noch am selben Tag erstmals zur Abholung bereit gehalten wurde. Auf Grund der vom Obersten Gerichtshof veranlaßten Erhebungen ist aber nicht auszuschließen, daß die Ehefrau des Klägers zur Zeit des Zustellversuches, der zur Hinterlegung führte, in der Wohnung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418ABGB §1480EO §382 Z8 lita IVBEO §382 Abs1 Z8 lita IIIF
Rechtssatz: Einstweiliger Unterhalt kann nicht für die Vergangenheit zugesprochen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 608/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 2 Ob 608/90 Veröff: SZ 63/205 = AnwBl 1991,188 = ÖA 1991,108 5 Ob 569/93 Entscheidungstext OGH 07.12.19... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Widerbeklagte und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) brachte am 14.8.1986 eine Klage und einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Sie begehrte mit Urteil die Scheidung der Ehe auszusprechen und den Beklagten, Widerkläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.500 ab rechtskräftiger Ehescheidung zu verpflichten. Weiters begehrte sie, den Beklagten z... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat - einem Unterhaltserhöhungsantrag des Unterhaltssachwalters vom 21.6.1989 teilweise entsprechend - den vom ehelichen Vater für die beiden Minderjährigen zu zahlenden Unterhalt für die Zeit vom 1.1.1987 bis 31.12.1987 um je S 605 auf S 2.590, für die Zeit vom 1.1.1988 bis 31.12.1988 um je S 715 auf S 2.800, für die Zeit vom 1.1.1989 bis 31.1.1989 um je S 415 auf S 2.500 und für die Zeit ab 1.2.1989 um je S 140 auf S 2.500 (rückwirkend) erhöht. Es i... mehr lesen...
Norm: ABGB aF §140 AgABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AgABGB §1042 C1ABGB §1418AußStrG §2 Abs2 Z5 F2FamLAG §12aAußStrG 2005 §16
Rechtssatz: Auch im Bereich des vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahrens außer Streitsachen sind subjektive Behauptungslastregeln und Beweislastregeln jedenfalls dann heranzuziehen, wenn über vermögensrechtliche Ansprüche, in denen sich die Parteien in verschiedenen Rollen gegenüberstehen, zu entscheiden ist. Wi... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hatte nach dem Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 9.Dezember 1985, GZ P 410/80-17, für seine Tochter, die damals noch die Volksschule besuchte, monatlich S 2.200,- Unterhalt zu leisten. Er kam dieser Unterhaltsverpflichtung nach. Das Erstgericht erhöhte auf Antrag des durch den Jugendwohlfahrtsträger als Sachwalter vertretenen Kindes den vom Vater zu leistenden Unterhalt ab dem 10.Oktober 1989 auf monatlich S 4.220,- und wies den Antrag, de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26.6.1985, 11 Cg 55/85-14, einvernehmlich geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Vater, den in Obsorge der Mutter verbleibenden Kindern einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je S 2.000 zu bezahlen. Am 19.4.1989 beantragte der Unterhaltssachwalter, den Vater ab 9.1.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.870 (mj.Alexander) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 AaABGB §936 VIIcABGB §1418
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob die seinerzeitige Unterhaltsbemessung durch gerichtlichen Vergleich oder gerichtliche Entscheidung erfolgte, darf eine Änderung der Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit immer dann erfolgen, wenn wegen Änderung der Verhältnisse (ganz allgemein!) die seinerzeitige Unterhaltsbemessung wegen der ihr innewohnenden Umstandsklausel nicht me... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §936 VIIcABGB §1418
Rechtssatz: Seit der zu 6 Ob 544/87 ergangenen Entscheidung eines verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes können Unterhaltsansprüche grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Zutreffend folgerte daraus die Lehre, daß nun auch die Einstellung oder Herabsetzung der Unterhaltspflicht für die Vergangenheit möglich ist, sofern sich der hiefür maßgebliche Sachverhalt in der Vergangenhe... mehr lesen...
Begründung: Johann K***, der uneheliche Vater der minderjährigen Tamara H***, war auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 24. März 1988 (ON 49) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.500 verpflichtet. Mit dem am 10. Jänner 1990 beim Erstgericht eingelangten Schreiben (ON 76) beantragte der im Gefangenenhaus des Landesgerichtes Klagenfurt einsitzende Johann K*** unter Hinweis auf den Umstand, daß er eine Zusatzstrafe von 3 Monaten bekommen habe und somit erst vorau... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Marica B*** und der mj. Lucia B*** wurde am 6. September 1988 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Der Vater verpflichtete sich vergleichsweise, ab 1. 10. 1988 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 1.800,- und S 1.600,- zu leisten. Die Mutter hatte bereits am 27. 1. 1988 einen Antrag auf Zuspruch von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für die Kinder in der Höhe von je S 2.500,- gestellt; der Vater hatte damals eingewendet, ... mehr lesen...