Norm: ABGB §1418EheG §72
Rechtssatz: Die zeitliche Beschränkung der Forderung von Unterhalt für die Vergangenheit gilt für gesetzliche und unechte, also lediglich durch Vertrag festgelegte gesetzliche Ansprüche, nicht aber für echte vertragliche Ansprüche. Entscheidungstexte 5 Ob 527/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 5 Ob 527/86 Veröff: SZ 60/31 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahre 1942 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem in der Zwischenzeit verstorbenen Mag. Ferdinand O*** wurde am 4.7.1966 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes gemäß § 49 EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Mann, der nunmehrigen Klägerin ab 1.8.1966 monatlich im vorhinein einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen, ihr vom 13. und 14. Monatsgehalt je S 2.000,-- in aliquo... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr. Karl H*** als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr. Alfred P*** mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ. 2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitiges Testament der seit 3. März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr. Olga Renate D*** und Helmut Rudolf D*** benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs. 1 dieses Notariatsaktes lauten: "II. Während des Bestandes der Ehe wird für di... mehr lesen...
Begründung: Franz W*** ist der Vater des am 16. Juli 1966 unehelich geborenen Manfred N***. Der Vater wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 17. August 1981, ON 25, verpflichtet, zum Unterhalt seines Sohnes ab 1. Juli 1981 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit einen Betrag von S 3.000,-- monatlich zu bezahlen. Dem Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhaltsbetrages gab das Rekursgericht mit dem Beschluß vom 22. Juni 1983, ON 43, nicht Folge. In dem am 2. Jänner 1985 beim E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat Johann B als außerehelichen Vater der am 5. Juli 1969 geborenen Elvira A schuldig erkannt, ab 23. August 1984 für diese einen Unterhalt von monatlich 2.920,-- S zu bezahlen, jedoch ein Begehren auf Zahlung dieses Unterhaltsbetrages für die Zeit vom 20. August 1984 bis 22. November 1984 abgewiesen. Dieser Teil wurde vom Rekursgericht mit der
Begründung: bestätigt, daß es sich hiebei um einen Unterhalt für die Vergangenheit handle, der im allgemeinen nic... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1966 verheiratet; zwischen ihnen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Der Beklagte hat vor 4 Jahren den gemeinsamen Haushalt, der von der Klägerin geführt wurde, verlassen und ist aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither wird die Ehewohnung, eine aus 4 Räumen und Nebenräumlichkeiten bestehende Mietwohnung, von der Klägerin und der am 16. 2. 1969 geborenen ehelichen Tochter Astrid bewohnt. Die Klägerin ist vermögens- und einkommenslos. Mit i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418
Rechtssatz: Sonderbedarf kann im Einzelfall rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn etwa die Mutter eine Arztrechnung einstweilen aus ihren eigenen Mitteln oder zumindest teilweise auch vielleicht aus den vom Vater schon im voraus geleisteten laufenden Unterhaltsbeträgen bestreitet und dann unverzüglich den Antrag auf Zuerkennung eines Sonderunterhaltes stellt, erschiene es höchst unbillig, ihr entgegenzuhalten, sie mache für ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vom Pflegschaftsgericht genehmigten Vergleiches vom 31.August 1983 mußte der Vater für seine beiden ehelichen Kinder Christiane (geboren 13.Dezember 1971) und Gerhard (geboren 28. Juni 1973) einen monatlichen Unterhaltsbetrag von je S 1.500,-- leisten. Die Mutter beantragte am 15.November 1983 eine Erhöhung des Unterhaltes auf je S 2.900,--. Noch vor Erledigung dieses Erhöhungsantrages beantragte die Mutter am 5.September 1984, den Vater zur einmaligen Zahl... mehr lesen...
Begründung: Der Vater begehrte mit einem am 22. Juni 1979 beim Erstgericht eingelangten Antrag (ON 71), seine monatliche Unterhaltsverpflichtung für die beiden Minderjährigen (bisher S 4.060 für Michaela und S 2.775 für Christina) auf je S 1.800 herabzusetzen. Nachdem hierüber bis dahin nicht rechtskräftig entschieden worden war, begehrte der Vater mit einem am 11. Mai 1983 eingelangten 'Ergänzungsantrag' (ON 146) die Herabsetzung der Unterhaltsbeträge für den Zeitraum vom 1. Jänner... mehr lesen...
Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr.Karl B als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr.Alfred C mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ.2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitige Testament der seit 3.März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr.Olga Renate A und Helmut Rudolf A benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs 1 dieses Notariatsaktes lauten: 'II. Während des Bestandes der Ehe wird für die Gattin ein monatlic... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Werden Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung neben einem bereits bestehenden Unterhaltstitel für die Vergangenheit begehrt, steht dem Unterhaltspflichtigen die Einwendung offen, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit habe sich seit Schaffung des Unterhaltstitels vor Scheidung der Ehe derart gemindert, daß ein neu festzusetzender Betrag zuzüglich der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherun... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 19. Jänner 1979, 2 Cg 2135/78, rechtskräftig gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden; hiebei wurde ausgesprochen, daß der Beklagte die Zerrüttung der Ehe verschuldet hat. Bereits mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 29. August 1973, R 208/73-45, mit dem das Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 10. Mai 1973, C 816/71-38, abgeändert wurde, ist dem Beklagten eine monatliche Unterhaltsl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EheG §69 Abs2ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §502 Abs2 Z1 Ca6
Rechtssatz: 1) Für den in § 69 Abs 2 EheG genannten Anspruch auf Ersatz der Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung gilt nicht der aus § 1418 ABGB abgeleitete Grundsatz, dass Alimente nicht für die Vergangenheit begehrt werden können. 2) Der im § 69 Abs 2 EheG vorgeschriebene Ersatz der Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung ist zuzüglich zu dem bis zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418
Rechtssatz: Die Anmeldung einer lediglich auf dem Gesetz beruhenden Unterhaltsforderung im Verlassenschaftsverfahren rechtfertigt keine Ausnahme vom Grundsatz "nemo pro praeterio alitur". Entscheidungstexte 1 Ob 268/70 Entscheidungstext OGH 10.12.1979 1 Ob 268/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Beklagte anläßlich der rückwirkenden Ausdehnung des Klagebegehrens über die Ausdehnung verhandelt, ohne einzuwenden, daß der erhöhte Unterhalt nicht verlangt werden könne, ist bedeutungslos. Damit hat er lediglich der Klagausdehnung als solcher zugestimmt. (SZ 44/29). Entscheidungstexte 6 Ob 693/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 6... mehr lesen...
Die Klägerin hat gegen die Beklagte als Eigentümerin der Liegenschaft EZ 26, KG G, Anspruch auf Leistung eines grundbücherlich sichergestellten Ausgedinges im Sinne des Erbübereinkommens vom 5. September 1962, dessen für den gegenwärtigen Rechtsstreit wesentlichen Bestimmungen wie folgt lauten: "1. ...... 2. Die erbl. Witwe Barbara W, geboren 22. 11. 1900 (Klägerin), bedingt sich im Einverständnis mit dem Hofübernehmer in teilweiser Abänderung der testamentarischen Verfügungen auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1286ABGB §1418
Rechtssatz: Der Ausgedingsnehmer kann die Geldablöse seines Naturalausgedinges (sogenannter Unvergleichsfall) auch für die Vergangenheit begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 657/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 7 Ob 657/78 Veröff: SZ 51/139 5 Ob 532/83 Entscheidungstext OGH 01.03.1983 5 Ob 532/83 Beisat... mehr lesen...
Mit Anerkenntnisurteil vom 16. 3. 1976, C 1077/75-5, des Bezirksgerichtes St. Pölten wurden die Verpflichteten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, den betreibenden Gläubigern in Zuhaltung des Übergabsvertrages vom 23. Mai 1969 die tägliche Kost zu den ortsüblichen Tageszeiten in ausreichender und bekömmlicher Weise in das rechts vom Hauseingang ebenerdig gelegene Ausnahmszimmer im Haus M-Dorf 3 nachzureichen. Die betreibenden Gläubiger beantragten, ihnen zur Erwirkung dieses Anspru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EO §7 CEO §372
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 1418 Satz 2 ABGB, wonach Alimente wenigstens auf einen Monat im voraus bezahlt werden, findet nur Anwendung, wenn Unterhalt in Geld zu leisten ist. Auch die Exekution zur Sicherstellung nach § 372 EO ist nur zugunsten von Unterhaltsansprüchen in Form einer Geldrente zulässig. Die Erzwingung künftiger, nicht in Geld bestehender Leistungen dieser Art ist daher mangels Fälligkeit un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EO §382 Z8 IIIH
Rechtssatz: Zur Frage, ob die monatlich voraus zu leistende Unterhaltsschuld bis zum Monatsende fortbesteht, wenn sie während des Monats erlischt. Entscheidungstexte 3 Ob 188/75 Entscheidungstext OGH 07.10.1975 3 Ob 188/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005866 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91ABGB §140 AgABGB §141ABGB §1418EO §35 AfJN §1 DVb1bbZPO §228 A3
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren kann die Unterhaltsverpflichtung nur mit Wirksamkeit für die Zeit nach der Stellung des Antrages herabgesetzt oder aufgehoben werden, wogegen über die in der Vergangenheit liegende Leistungsverpflichtung nur im Prozeßweg (bei Exekutionsführung über eine Oppositionsklage nach § 35 EO, sonst über eine negative Feststellungsklage)... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IABGB §904 IIIABGB §1418
Rechtssatz: Die in einem Vertrag nicht bestimmte Leistungsfrist ist nicht nach § 904 Satz 3 ABGB sondern nach § 1418 Abs 1 ABGB zu beurteilen; danach muß die Frist zunächst aus der Natur der Sache zu bestimmen getrachtet werden (Gschnitzer in Klang 2. Auflage II/1 352, Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 44, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 85). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger war vom 1. Oktober 1964 bis zum 31. Juli 1968 beim Beklagten als Entwicklungsingenieur angestellt; das Dienstverhältnis wurde durch Kündigung des Beklagten beendet. Während der Dauer seiner Beschäftigung machte der Kläger eine Erfindung betreffend eine Misch- und Förderpumpe, insbesondere für dickflüssige Medien. Für diese am 6. Mai 1966 beim Österreichischen Patentamt angemeldete Erfindung erhielt der Beklagte am 10. November 1969 das österreichische Patent Nr. 276.096 (... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C1ABGB §1418ABGB §1438 E
Rechtssatz: Stützt der Kläger den Klagsanspruch darauf, daß die Beklagte vereinbarungswidrig die Rückzahlung des Unterhaltsbetrages für den Monat November 1969 verweigerte, der ihm im Exekutionswege noch von seinem Dienstgeber abgezogen worden sei, obwohl er für diesen Monat der Beklagten bereits den Naturalunterhalt geleistet habe, und behauptet die Beklagte, daß der ihr vom Kläger im November 1969 gerei... mehr lesen...
Die Klägerin lebt von ihrem Gatten, dem Beklagten, faktisch getrennt und begehrt von ihm Geldunterhalt. Der Erstrichter hat den Beklagten schuldig erkannt, der Klägerin ab 1. 1. 1968 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4000.- zu bezahlen, das Mehrbegehren hat er abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil in teilweiser Stattgebung der Berufungen beider Streitteile dahin abgeändert, daß der Beklagte der Klägerin für die Zeit vom 1. 1. 1968 bis 15. 5. 1969 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Ob und wann Unterhalt für die Vergangenheit zugesprochen werden kann, ist keine Bemessungsfrage (so auch schon 8 Ob 13/69). Entscheidungstexte 5 Ob 58/69 Entscheidungstext OGH 26.03.1969 5 Ob 58/69 5 Ob 295/69 Entscheidungstext OGH 19.11.1969 5 Ob 295/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob eine Unterhaltsverpflichtung rückwirkend aufgehoben oder eingeschränkt werden kann, ist ebenso wie die Frage, ob Alimente auch über den Antragstag hinaus rückwirkend auferlegt werden können, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Eine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG ist daher bei der Lösung dieser Frage ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418ABGB §1481ABGB §1497 III
Rechtssatz: Das Recht auf Unterhaltsgewährung ab Klagstag ist auch dann unverjährbar, wenn Ruhen des Verfahrens eingetreten war. Entscheidungstexte 6 Ob 58/64 Entscheidungstext OGH 18.03.1964 6 Ob 58/64 Veröff: EvBl 1964/383 S 547 5 Ob 695/76 Entscheidungstext OGH 02.11.1976 5 Ob ... mehr lesen...
Die Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten. Sie sind am 8. Jänner 1942 (Erstkläger) und am 15. Juli 1943 (Zweitklägerin) geboren. Die Ehe ihrer Eltern ist mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS. Wien vom 8. September 1948 rechtskräftig nach § 55 EheG. ohne Schuldausspruch geschieden worden. Am 27. September 1948 haben die Eltern der Kläger einen Notariatsakt geschlossen, in dem vereinbart wurde, daß die Kinder in Verpflegung und Erziehung der Mutter bleiben sollten und der Bek... mehr lesen...