Norm: ABGB §1418EheG §72
Rechtssatz: Der Verzug des Unterhaltspflichtigen ist Anspruchsvoraussetzung des Unterhalts für die Vergangenheit. Schon die Wortinterpretation spricht für den Verzugstatbestand als Anspruchsvoraussetzung. Während beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt bei aufrechter Ehe eine Mahnung (das In-den-Verzug-Setzen) wegen der besonderen familienrechtlichen Nahebeziehung entbehrlich ist, trifft dies auf den Unterhalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 25. 9. 1983 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin war als selbstständige Fotografin berufstätig und bezieht seit 1. 1. 1989 eine Erwerbsunfähigkeitspension. Der Beklagte ist als Assistenzprofessor an einer Universität berufstätig. Er war bis 1995 für das gemeinsame Kind Andreas und ist noch für zwei 1987 und 1990 geborene Kinder aus seiner zweiten Ehe sorgepflichtig. Mit der am 6. 12. 1988 eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Der mj. George wächst bei seiner obsorgeberechtigten Mutter auf, die als Angestellte 20.000 S im Monat verdient und im Jahr 1995 ihr zweites Kind geboren hat. Sein unehelicher Vater ist gebürtiger Ägypter, dem mit Wirkung vom 14. 12. 1983 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde. Der Vater ist seit 1980 mit einer ägyptischen Staatsbürgerin verheiratet, mit der er zwei Kinder, geboren am 1983 und 1988, hat. Er kaufte 1987 eine Eigentumswohnung in Linz, a... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich vom 30. 1. 1998, pflegschaftsgerichtlich genehmigt mit Beschluss vom 30. 6. 1998 (ON 6), verpflichtete sich der Vater unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 2.700 an die beiden Kinder. Mit Antrag vom 10. 9. 1998 (ON 9) begehrte der Vater die Herabsetzung dieser Unterhaltspflicht ab 1. 10. 1998 auf je S 2.200, weil er seine bisherige Beschäftigung mit einem die Bemessungsgrundlage der im Vergleich übernommenen Unterha... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 1987 verstarb der väterliche Großvater der unterhaltsberechtigten Kinder. Deren Vater war im Büromöbelwerk des Verstorbenen beschäftigt und übernahm dessen Unternehmen "im Zuge der erbrechtlichen Auseinandersetzungen mit seinem Bruder". Am 14. 12. 1990 wurde ein Erbenübereinkommen abgeschlossen. Danach erhielt der Vater "diverse Liegenschaften, Maschinen und Warenvorräte sowie einen Barbetrag von 7,3 Mio S". Er verpflichtete sich, an seine Mutter 10.000 S mo... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde 1991 geschieden. Der Mann verpflichtete sich, der Frau einen Unterhalt von 7.300 S monatlich zu zahlen. Das gemeinsame Kind ist in Obsorge des Vaters. Der Minderjährige beantragt, die Mutter zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.700 S ab 1. 1. 1997 zu verpflichten. Die Mutter gehe einer Beschäftigung nach und verfüge über ein regelmäßiges Einkommen. Sie erhalte auch regelmäßig Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Mann. Die Mu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der drei Kinder wurde am 17. 12. 1998 im Einvernehmen geschieden. In dem am selben Tag geschlossenen und pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich vereinbarten die Eltern, dass die Obsorge der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, ab Dezember 1998 monatliche Unterhaltsbeiträge von 2.900 S für Matthias und von je 2.550 S für Sonja und Sabine zu leisten. Der Unterhaltsvereinbarung wurde der Satz angefügt: "Dieser Unterhaltsverpflic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Eferding vom 14. 5. 1996 geschieden. Mit Antrag vom 20. 2. 1998 begehrten die Minderjährigen die Erhöhung des von ihrem Vater auf Grund eines Scheidungsfolgenvergleiches zu leistenden Unterhalts, weil dieser landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften geerbt habe. Zuletzt forderten sie monatlich je S 9.350 und machten weiters einen aus den Kosten des laufenden Unterhaltsverfahrens resultiere... mehr lesen...
Begründung: Bei den Rekursen der Kinder und des Vaters hatte das Rekursgericht über einen Entscheidungsgegenstand zu entscheiden, der gemäß § 58 JN bei beiden Kindern 260.000,-- S übersteigt. Ein Zwischenverfahren gemäß § 14a AußStrG zur allfälligen Abänderung des Ausspruchs des Rekursgerichtes über die Unzulässigkeit eines ordentlichen Revisionsrekurses ist daher nicht einzuleiten. Bei den Rekursen der Kinder und des Vaters hatte das Rekursgericht über einen Entscheidungsgegen... mehr lesen...
Begründung: Der jetzt 17-jährige Minderjährige befindet sich nach der Scheidung der Ehe seiner Eltern in der Obsorge der Mutter. Der Vater wurde mit Beschluß des Pflegschaftsgerichtes vom 10. 3. 1992 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.050 S verpflichtet (ON 48). Das durch einen Unterhaltssachwalter vertretene Kind beantragte am 7. 2. 1997 die Erhöhung des Unterhaltsbeitrages auf 3.300 S monatlich ab 1. 11. 1996 (ON 52). Der Unterhaltserhöhungsantrag wurde am 13. 5. 199... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §1418 2.SatzABGB §1418 3.Satz
Rechtssatz: Ein während eines Monats eintretender Herabsetzungsgrund führt erst zum nächsten Monatsersten zur Verringerung der Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 109/99g Entscheidungstext OGH 27.04.1999 1 Ob 109/99g 10 Ob 23/14a Entscheidungstext OGH 30.09.2014 10 Ob 23/14a... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für den mj Daniel noch für drei 1982, 1983 und 1988 geborene eheliche Kinder und für seine nicht berufstätige Ehefrau sorgepflichtig. Ab 1. 4. 1997 hatte er für den mj Daniel einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.800 zu leisten, wobei der Unterhaltsbemessung ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von S 16.890 zugrundelag (ON 74). Am 11. 9. 1998 beantragte der Vater die Herabsetzung des von ihm für den mj Daniel zu leistenden mo... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilanerkenntnisurteil des Erstgerichtes vom 26. 11. 1996 (Datum der Ausfertigung 5. 2. 1997) wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, den betreibenden Parteien den Haushalt in einem bestimmten Haus zu führen, auf Kosten der betreibenden Parteien zu kochen und für die Instandhaltung der Kleidung, Wäsche und Schuhe der betreibenden Parteien zu sorgen. Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution zur Erzwingung des vollstreckbaren Anspruchs g... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Kinder wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 10. 3. 1994 im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von je 4.770 S für die beiden Töchter und von 3.180 S monatlich für den Sohn, jeweils beginnend ab 1. 4. 1994. Im Vergleich wurde die Bemessungsgrundlage von 31.792 S netto (12-mal jährlich) festgehalten. Die Unterhaltsvereinbarung im Scheidungsfolgenvergleic... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Gudrun P*****, befindet sich in der Obsorge ihrer Mutter, in deren Haushalt sie auch lebt. Sie ist die außereheliche Tochter des am 23. 8. 1919 geborenen Dr. Hans-Heinz A*****, dessen Vaterschaft mit Urteil des Erstgerichtes vom 15. 1. 1987, GZ C 2/86-22, festgestellt worden ist (ON 12). Der Kindesvater ist darüber hinaus nach der Aktenlage mit keinen weiteren Sorgepflichten belastet. Er ist Gynäkologe und bezieht seit einigen Jahren eine Pension von der Ärzt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger in der Lage und daher verpflichtet wäre, ein höheres als das tatsächliche Einkommen zu erzielen, somit auf ein höheres Einkommen anzuspannen ist, stellt sich regelmäßig als eine solche des Einzelfalles, nicht jedoch als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG dar (RIS-Justiz RS0007096) und unterliegt demnach genausowenig der Überprüfung durch den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im Bereich des vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahrens außer Streitsachen sind subjektive Behauptungs- und Beweislastregeln jedenfalls dann heranzuziehen, wenn - wie im Unterhaltsverfahren - über vermögensrechtliche Ansprüche, in denen sich die Parteien in verschiedenen Rollen gegenüberstehen, zu entscheiden ist (SZ 63/202; Ris-Justiz RS0006261). Damit kann aber jedenfalls das vom Vater selbst bereits in ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden; die Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. In einem anläßlich der Scheidung geschlossenen Vergleich vom 19. 4. 1995 verpflichtete sich der Vater, für das Kind ab 1. 6. 1995 monatlich S 6.000,- an Unterhalt zu zahlen. Dem Vergleich ist zu entnehmen, daß dieser Verpflichtung ein monatliches Einkommen des Vaters von S 25.000,- zugrunde gelegt wurde. Am 20. 11. 1996 beantragte der Vater, die von ihm zu leistenden Unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1418
Rechtssatz: Die Unterhaltsschuld ist eine Bringschuld, die der Unterhaltspflichtige dem Kind laufend zu erbringen hat. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht, wie dies bei jeder anderen fälligen Schuld auch zu erwarten ist, aus eigenem nach und muß er dazu mit gerichtlicher Hilfe gezwungen werden, kann er sich innerhalb der Verjährungsfrist nicht auf eine durch seine eigene Säumnis entstandene "Vertrauensl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418
Rechtssatz: Die Änderung der Unterhaltsbemessung für die Vergangenheit kann folgerichtig auch dann erfolgen, wenn für diese Zeit schon eine gerichtliche Festsetzung oder eine vergleichsweise Regelung vorlag, die wegen Änderung der Verhältnisse nicht mehr bindend blieb (EvBl 1990/50 = EFSlg 61.502). Entscheidungstexte 4 Ob 253/97b Entscheidungstext OGH 09.09.1997 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 4.März 1983***** geschieden. Der Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 20.Februar 1992 war der Vater schuldig erkannt worden, ab 1.Dezember 1991 zum Unterhalt des Kindes monatlich S 2.700 zu zahlen (ON 104). Zu dieser Zeit hatte der Vater weiters für seine (zweite) Ehefrau und für einen Sohn aus zweiter Ehe zu sorgen. Sein ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Begründung: Die am 8.November 1990 geschlossene Ehe der klagenden und gefährdeten Frau (im folgenden nur Klägerin) und des beklagten Mannes und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 6.Juni 1995 aus gleichteiligem Verschulden beider Parteien rechtskräftig geschieden. Beide sind österr. Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist nach wie vor in der vormaligen Ehewohnung. Mit der am 21.April 1994 bei... mehr lesen...
Begründung: Ahmet E***** hat die Vaterschaft zum mj.Raphael M***** im Zuge des Vaterschaftsverfahrens anerkannt, sodaß das ursprünglich mit monatlich S 1.500,-- ab 5.7.1994 und in der Folge auf monatlich S 2.500,-- ab 5.7.1994 vom Sachwalter gestellte Unterhaltsbegehren in das Außerstreitverfahren abgetreten wurde (AS 23 in ON 8). Auf den dem Vater durch eigenhändige Zustellung zugegangenen Beschluß des Erstgerichtes, sich zum Unterhaltsfestsetzungsantrag fristgerecht zu äußern... mehr lesen...