RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1175;
UStG 1972 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/13/0009 E 7. Dezember 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, zu denen auch Gesellschaften nach bürgerlichem Recht gehören, sind dann Unternehmer, wenn sie selbständig sind und durch gewerbliche oder berufliche Leistungen nach außen hin in Erscheinung treten (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 2 Tz 27).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140150.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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