RS Vwgh 1995/5/23 94/07/0080

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §9;
VwGG §47 Abs1;
VwGG §58;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 4

Stammrechtssatz

Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können

(Hinweis E 18.2.1991, 90/19/0278, 0292).

Schlagworte

Zurückweisung des AntragesRechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070080.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten