RS Vwgh 1995/7/20 93/07/0043

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Veröffentlicht am 20.07.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

ABGB §1175;
AVG §8;
AVG §9;
VwRallg;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §73;

Rechtssatz

Berufen sich Einwendung gegen ein Projekt erhebende Personen auf Rechte einer "Wassergemeinschaft nach ABGB", kann es sich mangels Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit eines solchen Gebildes nur um eigene Rechte der Betreffenden persönlich handeln, welche ihnen Parteistellung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren verleihen. Anträge und Einwendungen der "Wassergemeinschaft" sind zurückzuweisen.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070043.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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