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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Die bloße Tätigkeit des Anmeldens und Abmeldens von Kraftfahrzeugen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit eines Dritten begründet (für sich) keine Mitunternehmerschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140150.X09Im RIS seit
11.07.2001