RS Vwgh 1995/12/18 95/16/0127

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Veröffentlicht am 18.12.1995
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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Norm

ABGB §1175;
GebG 1957 §33 TP16;

Rechtssatz

Das für die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses nach bürgerlichem Recht erforderliche Mindestmaß einer losen Gemeinschaftsorganisation ist bei einer Unterbeteiligung an Aktien auch dann gegeben, wenn die Einwirkungsrechte und Mitwirkungsrechte nicht über die rechtzeitige Herstellung des Einvernehmens zwischen den Vertragsparteien betreffend die Frage der Veräußerung des Aktienpaketes nach drei bis fünf Jahren hinausgehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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