RS Vwgh 1994/11/29 93/14/0150

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Veröffentlicht am 29.11.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
BAO §147;
BAO §185;
BAO §207;
BAO §209;
BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Betreffen Betriebsprüfungen, auf Grund welcher Umsätze, Einkünfte und Gewerbeerträge den Gesellschaftern einer GesBR zugerechnet werden, in keiner Weise Umsatzsteueransprüche und Gewerbesteueransprüche gegenüber der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, so können diese Betriebsprüfungen keine Unterbrechung der Verjährung der mit Bescheid gegenüber der GesBR festgesetzten Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bewirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140150.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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