Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein angeblicher Widerspruch zwischen einer Feststellung und der rechtlichen Beurteilung kann schon begrifflich nicht den Nichtigkeitsgrund eines mit sich selbst im Widerspruch stehenden Urteils im Sinn des § 477 Abs. 1 Z 9 (§ 503 Z 1) ZPO bilden, weil damit nur der Widerspruch im Urteilsspruch selbst gemeint ist. Der von der klagenden Partei behauptete Nichtigkeitsgrund - die Ausführungen beziehen sich im übrigen ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wirksam entlassen wurde, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Der Rechtsrüge der Revisionswerberin, der Kläger habe die Entlassungstatbestände des § 82 lit. d und f GewO 1859 erfüllt und er sei rechtzeitig sowie vorbehaltlos entlassen worden, ist entgegenzuhalten, daß sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Wirkung vom 1.9.1988 in den Landesdienst als Landesangestellte mit Verwendung als teilzeitbeschäftigte Schreibkraft im L*** F*** aufgenommen und war dann im Schreibbüro "West" des L*** tätig. Am 6.1.1989 richtete die Klägerin ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die Personalabteilung des L***: "Leider mußte ich feststellen, daß von mir Wochenenddienste gefordert werden, die von den Einstellungsvereinbarungen erheblich abweichen. Ihre Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein Nichtigkeitsgrund gemäß § 477 Abs 1 Z 9 ZPO könnte nur vorliegen, wenn die angefochtene Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, daß sie sich nicht überprüfen läßt (Arb 8.609 ua). Dies trifft aber hier nicht zu. Soweit das Erstgericht sich auf Grund der Beweislage nicht in der Lage sah, die von der beklagten Partei gewünschten Feststellungen zu treffen, und das Berufungsgericht die Beweiswürdig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Übernahme der unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichtes - schon dort wurde das Monatseinkommen der Klägerin mit brutto S 14.578,88 inklusive anteiliger Jahresremuneration und das Monatseinkommen einer Küchenkassierin mit S 12.000 brutto festgestellt, aber nicht, ob im Betrag von S 12.000 brutto auch die Jahresremuneration... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, dass ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbeschäftigung nicht als unzumutbar ansieht und auf die Ausübung des Entlassungsrechtes im konkreten Fall verzichtet. Andererseits kann nicht aus jeder Verzögerung - etwa im Falle einer Gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Zieht man in Betracht, daß die Beistellung eines (wertvollen) Ringes durch die Klägerin zwecks Präsentation in der Auslage und Anfertigung von Nachbildungen für Kunden nicht zu den Pflichten der Klägerin als Arbeitn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Der Grundsatz, daß die Entlassung unverzüglich auszusprechen ist, beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes über den Krankheitsverlauf und die erstmalige Diagnose einer endomorphen Depression im Jahre 1981 ausdrücklich übernahm. Mit diesen Feststellungen ist es durchaus in Einklang zu bringen, daß das Berufungsgericht davon ausging, daß der Kläger in... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war beim beklagten Bauunternehmen seit 28.3.1988 als Arbeiter beschäftigt. Ab 12.10.1988 war er wegen Arbeitsunfähigkeit im Krankenstand. Während seines Krankenstandes herrschte bei einer Arbeitspartie, zu der auch der Vater des Klägers, Friedrich D***, gehörte, Unzufriedenheit. Die Angehörigen dieser Arbeitspartie gaben gegenüber dem Prokuristen der Beklagten, Helmut E***, am Donnerstag, den 20.10.1988 zu erkennen, daß sie nicht mehr arbeiten wollten. Die G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich auf Grund einer Zeitungsannonce am 13. Jänner 1988 bei der beklagten Partei um eine Stelle in der Personalabteilung der Generalintendanz. Nach einem Kontaktgespräch am 18.Jänner 1988 und einem Einstellungsgespräch am 27.Jänner 1988 kam es am 28.Jänner 1988 zur Erstellung eines schriftlichen Dienstvertrages, der vom Generalintendanten unterschrieben wurde. Nach diesem Dienstvertrag sollte das Dienstverhältnis am 1.Mai 1988 beginnen und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVABGB §1423AngG §26 Z2 III2bAO §20a
Rechtssatz: Unzumutbarkeit der Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes, wenn er Gefahr läuft, die Sicherung für seine Ansprüche aus der zu erwartenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzubüßen. Entscheidungstexte 9 ObA 124/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObA 124/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist hinsichtlich eines Betrages von 1.356 S s.A. unzulässig, weil der diesbezügliche Zuspruch des Erstgerichtes mangels Anfechtung durch die beklagte Partei in Rechtskraft erwachsen ist. Im übrigen ist auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Anders als in dem der Entscheidung Arb. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 502 Abs. 1 Z 3 ZPO erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; sie sind vielmehr selbst aktenwidrig. Das Berufungsgericht hat die - im Revisionsverfahren unangreifbare - Feststellung des Erstgerichtes übernommen, daß nicht festgestellt werden kann, ob der Kläger die beiden genannten Rechnungen kassiert und absichtlich nicht abgeliefert hat (S 7, siehe auch S 11). Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile vereinbarten mündlich, daß der Kläger vom 12.Mai bis 11.Juni 1988 in der Diskothek des Beklagten ab 21.00 Uhr als Discjockey arbeiten und hiefür mit täglich netto S 1.000 zuzüglich freier Kost und Logis entlohnt werden sollte. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart. Der Kläger begann seine Tätigkeit am 12.Mai 1988. Bereits am 13. Mai 1988 trat er seinen Dienst alkoholisiert an. Der Beklagte ermahnte ihn mit den Worten, das tue man nicht, die Arb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6aGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Endet das gegen den Arbeitnehmer eingeleitete Strafverfahren wegen der Tätlichkeit mit einem Freispruch wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, ist dies für die Verwirklichung des Entlassungstatbestandes ohne Belang. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 56/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 9 ObA 56/90 Verö... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.August 1970 bei der Beklagten als Leiter der Sparte "Ernste Musik" des Landesstudios Steiermark angestellt. Daneben war er auch künstlerischer Leiter des "pro arte"-Chors und des "pro arte"-Orchesters. Nachdem die Streitteile die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses des Klägers mit 31. Dezember 1988 vereinbart hatten, wurde er von der Beklagten mit Schreiben vom 21.Dezember 1988 mit der
Begründung: vorzeitig entlassen, daß es bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers im Sinne des § 72 Abs 2 lit b K-LVBG zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Eine Entlassungserklärung - mag sie durch Worte oder durch konkludente Handlungen erfolgen - liegt nur dann vor, wenn daraus der Empfänger der Erklärung zweifelsfrei erkennen kann, daß der Arbeitgeber das Arbeitsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Frühjahr 1985 bei der klagenden Partei im Dispatch zu arbeiten begonnen. Zu diesem Zeitpunkt gehörte er dem Verwaltungspersonal und nicht dem fliegenden Personal an. Am 5. März 1986 schlossen die Streitteile einen Anstellungsvertrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger als fertiger Linienpilot die Berechtigung für die Type Cessna 310, Gewichtsklasse C, für ein- und mehrmotorige Flugzeuge. Der Dienstvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die von der Revision in den Vordergrund gestellte Bedeutung der Besprechung vom 26. Mai 1988, bei der wesentliche organisatorische Probleme erörtert werden sollten, wurde durch das Verhalten des Beklagten sehr relativiert, der den Kläger und die mit diesem zum vereinbarten Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der vorzeitige Austritt des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es im vorliegenden Fall bei Prüfung einer allfälligen wesentlichen Verletzung des Arbeitsvertrages nicht darauf ankommt, daß die Beklagte ihre Filiale mit dem Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Begehrens des Klägers auf Anfechtung der Entlassung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er weiter darauf beharrt, seine Entlassung sei aus verwerflichen Gründen erfolgt. Nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes über den (ungerechtfertigten) vorzeitigen Austritt der Klägerin zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Klägerin befand sich ab 23. September 1987 im Krankenstand. Gegenstand ihres Anrufes in der ersten Oktoberwoche war das Verlangen auf Überweisung des sonst bar ausbezahlten Gehaltes auf ihr Konto. Nachdem es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin die Feststellungen der Vorinstanzen als unrichtig bekämpft, ist ihr zu erwidern, daß der Oberste Gerichtshof auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht Tatsacheninstanz ist. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, die am 12. August 1988 vom Kläger abgegebenen Erklärungen seien als Austritt zu werten, folgendes zu entgegnen: Die Austrittserklärung ist dem Empfänger gegenüber bestimmt, deutlich und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise abzugeben. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Beklagten: Das Berufungsgericht wies den im Berufungsverfahren gestellten Antrag des Beklagten, den (das Anbringen zu Protokoll regelnden) § 434 ZPO (sowie die Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG) beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, zurück, weil den Parteien ein solches Antragsrecht nicht zukomme; die zweite Instanz begründete aber eingehend, warum sie gegen die Anwendung diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend gelöst (vgl Arb. 9.376, 10.144, 10.671 ua). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Zur Gelt... mehr lesen...