RS OGH 1987/5/20 14ObA39/87

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Norm

ABGB §1162 IAa

Rechtssatz

Der Arbeitgeber kann sich zur Rechtfertigung der Entlassung des Arbeitnehmers nicht auf die Generalklausel des "wichtigen Grundes" nach § 1162 ABGB berufen, soweit diese Bestimmung eine Konkretisierung durch sondergesetzliche Tatbestände, wie etwa durch die taxativ aufgezählten Entlassungsgründe der Gewerbeordnung 1859, erfahren hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021562

Dokumentnummer

JJR_19870520_OGH0002_014OBA00039_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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