Norm: ABGB §1162 IAaGewO §82
Rechtssatz: Auch wenn die Vorschriften der Gewerbeordnung auf das Arbeitsverhältnis einer Küchengehilfin in einem Pflegeheim im Hinblick auf die mangelnde Gewinnabsicht des Betreibers nicht unmittelbar anwendbar sind, ist ihre analoge Anwendung zur Konkretisierung der Generalklausel des § 1162 ABGB geboten. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 182/89 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAABGB §1162 IVAngG §25
Rechtssatz: Keine (rückwirkende) Entlassung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (durch zeitwidrige Kündigung). (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 189/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 189/89 Schlagworte SW: vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Angestellte, Ende,
Lösung, Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Entlassung muß unverzüglich, nämlich sofort, nachdem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber bekannt geworden ist, ausgesprochen werden, widrigenfalls das Entlassungsrecht des Arbeitgebers erlischt. Der Grundsatz der Unverzüglichkeit beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu erwidern: Abgesehen davon, daß die beklagte Partei im Verfahren erster Instanz nicht eingewendet hat, der Betrieb des Pflegeheimes sei nicht auf Gewinn ausgerichtet und die Gewerbeordnung daher nicht anwendbar - die Betreuung pfle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils - nach Ersetzung der Fehlzitate SZ 42/152 und RZ 1960, 21 durch die zutreffenden Zitate SZ 42/162 und RZ 1960, 121, sowie Weglassung des unwesentlichen Fehlzitates Arb. 6.780 - zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Der Oberste Gerichtshof hält an seiner Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auf die Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu entgegnen: Da der Beklagte am 25. Februar 1987 bei dem zufälligen Zusammentreffen während des Krankenstandes des Klägers diesem zwar Vorwürfe machte, weil sich der Kläger in alkoholisiertem Zustand die den Krankenstand aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 2.Mai 1984 als Betriebsschlosser beschäftigt. Am 29.Jänner 1988 wurde er vom Geschäftsführer Adolf B*** entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er insgesamt S 43.725,70 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Er sei zu Unrecht entlassen worden, da er am 25.Jänner 1988 zwar den Betrieb zu Mittag verlassen habe, doch habe er einen Arbeitskollegen ersucht, dem Produktionsleiter ... mehr lesen...
Rechtssatz: Lag der Vereinbarung "ewigen Ruhens" ein Verzicht des Klägers auf den geltend gemachten Anspruch "auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses" und ein Verzicht des Beklagten auf Kostenersatz zugrunde, dann ist dieser Vergleich wegen Irrtums des Klagevertreters über die Bindungswirkung des Disziplinarerkenntnisses in der strittigen Frage der Berechtigung der Entlassung - ausgenommen den Fall der listigen Herbeiführung oder Ausnützung durch den Gegner - nicht anfechtbar. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis mit der beklagten Partei über den 17.Oktober 1986 hinaus in ungekündigtem Zustand aufrecht bestehe. Ferner begehrt er die Zahlung eines Betrages von 66.623,75 S brutto sA. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1986, welches dem Kläger am 17.Oktober 1986 zugekommen sei, sei er von der beklagten Partei entlassen worden. Die Entlassung sei nicht berechtigt. Außerdem sei die Entlassung nicht wirksam, weil kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. Juni 1982 als Spenglervorarbeiter beschäftigt. Am 30. November 1987 erklärte er seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger S 109.625,40 brutto sA an Weihnachtsremuneration, Urlaubsentschädigung, Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Rückzahlung einer zu Unrecht abgezogenen "Werkzeugpauschale". Er sei berechtigt ausgetreten, da ihm die Beklagte beim Junientgel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 15. Oktober 1979 bei der Klägerin als Handelsangestellter beschäftigt und seit 30. Juli 1985 Mitglied des Betriebsrats. Am 11. Februar 1988 erklärte ihn der Geschäftsführer der Beklagten für entlassen. Mit dem vorliegenden, von den Vorinstanzen zutreffend als Klage gewerteten "Antrag" begehrt die klagende Partei, der gemäß § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG ausgesprochenen Entlassung des Beklagten die nachträgliche Zustimmung zu erteilen. Der Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. August 1978 bis 30. November 1987 bei der beklagten Partei als Werkzeugmacher angestellt. Bei der beklagten Partei kam es seit Jahren zu unpünktlichen Gehaltszahlungen. Der Kläger erhielt sein Gehalt für Mai erst am 11. Juni 1987, das für Juni am 9. Juli 1987, das Urlaubsgeld statt am 15. Juli erst am 22. Juli 1987 und das Augustgehalt am 7. September 1987. Im Juli 1987 erklärte der Kläger dem Geschäftsführer der Beklagten, daß er das Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 3 ZPO bekämpften Feststellungen sind durch die vorliegenden Beweisergebnisse gedeckt. Die dazu erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; es wird vielmehr damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht verwehrt. Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes, soweit es das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes verneint, zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist dazu auszuführen: Soweit die beklagte Partei bei ihren Ausführungen davon ausgeht, der Kläger habe beabsichtigt, mit Ernest M*** ein eigenes Unternehmen zu gründen und die Fahrt dazu habe benützen wollen, um Kundenkontakte zu knüpfen, geht sie nicht von den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1965 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und zuletzt als Leiter der Filiale in Graz tätig. Es oblag ihm unter anderem der Einkauf, Verkauf, die Vereinbarung von Konditionen mit Vertretern, Personalangelegenheiten udgl. Am 27. November 1986 vereinbarte er mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Dkfm.Adolf B***, bei einer Besprechung in Wien die einvernehmliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.Oktober 1974 als vollbeschäftigter Facharzt für Zahnheilkunde im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Vertragsbediensteter der Beklagten. Nach seinem Dienstvertrag finden auf sein Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Stadtsenat der Beklagten ernannte den Kläger mit Wirkung vom 1.Mai 1975 zum Facharztassistenten an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 6. April 1987 bei der beklagten Partei als Bürokaufmann tätig. Sie hatte nach der Hauptschule eine dreijährige kaufmännische Lehre bei der Firma K*** absolviert, war in verschiedenen Abteilungen, darunter auch in der Buchhaltung, jeweils über mehrere Monate ausgebildet worden und hatte die Lehre erfolgreich mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Beim Vorstellungsgespräch mit dem Beklagten erklärte dieser der Klägerin, daß es ihre Aufgab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft oder zur Rechtsrüge gehörende Feststellungsmängel geltend macht, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Fragen der Berechtigung der Entlassung der Klägerin und der Höhe des ihr noc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §25
Rechtssatz: Austritt und Entlassung gestalten die Rechtslage mit Wirkung ex nunc; eine vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses kann daher nicht rückwirkend ausgesprochen werden (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 307/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 307/88 Schlagworte SW: vorzeitige Auflösung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Die Gefährdung der Gesundheit des Angestellten bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den er sich jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berufen kann (vgl. Arb. 9.376). Dieses Austritts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlaß der
Begründung: des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen zahlte die Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG - die Muttergesellschaft der Klägerin - zur Finanzierung eines Zwangsausgleiches in dem über das Vermögen des Beklagten anhängig gewesenen Konkursverfahren an den Masseverwalter (nach Abzug eines rücküberwiesenen Betrages) 953.263,37 S. Zwischen der Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG und dem Beklagten wurde vereinbart, daß der Beklagte der K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Mit der Erklärung "das ist eine Arbeitsverweigerung, Sie können den Mantel ausziehen und gehen" bringt der Arbeitgeber seinen Willen, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort zu lösen, klar und unmißverständlich zum Ausdruck. Entscheidungstexte 9 ObA 258/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 258/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1162 IIABGB §1162cAngG §25AngG §26AngG §27 BAngG §32
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer im Zuge einer Auseinandersetzung (über das Verlangen des Arbeitgebers auf Verlegung eines bewilligten Kuraufenthaltes) "dann gehe ich" und stellt unmittelbar danach die Frage, ob er morgen auf Tour fahren müsse, dann ist sein Verhalten so widersprüchlich, daß ihm kein objektiver Erklärungswert im Sinn der Ausübung eines sofortigen L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Unter diesem Revisionsgrund rügt die Revisionswerberin, daß von ihr in der Berufung gerügte Mängel des Verfahrens erster Instanz vom Berufungsgericht zu Unrecht verneint worden seien. Da die im § 25 Abs. 1 Z 3 ArbGG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, sodaß nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1987 bis 2. Juni 1987 bei der Beklagten als reisender Vertreter beschäftigt. Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 70.923 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe dem Geschäftsführer der Beklagten am Entlassungstag mitgeteilt, daß ihm für die Zeit vom 7. bis 28. Juli 1987 ein Kuraufenthalt in Bad Schalle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet dem angefochtenen Urteil keine Nichtigkeit gemäß § 477 Abs. 1 Z 9 ZPO an (vgl. ZAS 1987/19 ua). Mit seinen diesbezüglichen Ausführungen bekämpft der Beklagte lediglich die im Revisionsverfahren unangreifbare Beweiswürdigung und die auf hinreichenden Feststellungen begründete rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen. Auch der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E15829 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist folgendes auszuführen: Gemäß dem § 82 a lit. a GewO 1859, der nach § 376 Z 47 GewO 1973 noch weiterhin gilt, kann ein Arbeitnehmer die Arbeit vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Kündigung verlassen, wenn er die Arbeit ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitglied... mehr lesen...