Norm: ABGB §933 IIABGB §1096 DABGB §1109
Rechtssatz: Wenn der Käufer einer Liegenschaft diese sogleich wieder an den Verkäufer verpachtet, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der vereinbarten Übergabe vom Verkäufer an den Käufer und nicht etwa erst mit der Rückstellung der Liegenschaft nach Beendigung des Pachtverhältnisses zu laufen, zumal der Bestandgeber das Bestandobjekt im Interesse seiner Erhaltung betreten kann. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Eine Verbesserung des Zustandes des Bestandgegenstandes gegenüber jenem, in welchem es sich im Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter befunden hat, kann von ihm mangels einer diesbezüglich übernommenen vertraglichen Verpflichtung nicht verlangt werden (vgl SZ 37/165). Entscheidungstexte 6 Ob 641/79 Entscheidungstext OGH 29.08.1979 6 Ob 641/79 ... mehr lesen...
Am 7. Jänner 1975 gegen 10.40 Uhr ereignete sich beim Autobahndreieck, in dem der von Linz kommende Autobahnast, dem durch ein Straßenverkehrszeichen "Achtung Vorrangverkehr" (§ 50 Z. 5 StVO in der damals geltenden Fassung, die auch im folgenden zitiert wird) der Vorrang genommen war, in den von Walserberg kommenden Autobahnast einmundet, ein Verkehrsunfall, an dem ein vom Zweitbeklagten gelenkter Tankwagen, dessen Halter der Erstbeklagte war, ein von Erich S gelenkter LKW der Firma M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1323 B
Rechtssatz: Kommt der Bestandnehmer seiner Verpflichtung zur Herstellung des vertragsmäßigen Zustandes des Bestandobjektes nicht nach und lehnt er die Herstellung eines solchen Zustandes ab, ist die Bestandgeberin berechtigt, den Ersatz der Kosten der Herstellung dieses Zustandes zu verlangen. Dabei ist der Ersatzanspruch der Bestandgeberin nicht davon abhängig, dass sie eine Ersatzvornahme bereits veranlasst hat (v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: § 1109 ABGB regelt nur den Zeitpunkt und Inhalt der Rückgabepflicht, während § 1111 ABGB die Haftung für die Beschädigung der Bestandsache regelt. Wird die Sache nicht in jenem Zustand zurückgestellt, in welchem sie übernommen wurde, berechtigt dies den Bestandgeber vom Bestandnehmer im Sinne des § 1111 ABGB Ersatz zu fordern. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Zur Rückstellung eines unbeweglichen Bestandobjektes gehört in der Regel, dass der Bestandnehmer dem Bestandgeber die Innehabung der Sache gewährt und seine Fahrnisse vom Bestandgegenstand entfernt. Entscheidungstexte 7 Ob 162/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 7 Ob 162/75 Veröff: MietSlg 27191 5 Ob 545/82 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Durch die Unterlassung alsbaldiger Exekutionsführung im Sinne des § 575 Abs 3 ZPO tritt keine Änderung der materiellrechtlichen Beziehungen ein, ein beendetes Bestandverhältnis bleibt daher beendet, der frühere Bestandnehmer ist weiterhin zur Zurückstellung der Bestandsache im Sinne des § 1109 ABGB verpflichtet (ebenso Fasching IV, 697, SZ 27/54, MietSlg 16687). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A2ABGB §1109ABGB §1393 Cc
Rechtssatz: Der Anspruch des Bestandgebers gegen den seinerzeit Mietrechte in eine offene Handelsgesellschaft einbringenden Bestandnehmer und seine Rechtsnachfolger schließt es aus, daß der Bestandgeber mit seinem Anspruch aus § 1109 ABGB sich an einen Dritten (Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft) halten kann, der seinerseits zufolge seiner Rechtsbeziehungen zum Schuldner "Nutzen" zieht, als... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ABGB §1109
Rechtssatz: Zur Räumungspflicht des Mieters nach Beendigung des Mietvertrages sowie zu seiner Pflicht, Benützungsentgelt mangels Entfernung seiner Fahrnisse aus dem Mietobjekt zu leisten, wenn sich der Vermieter verpflichtet hat, dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages dessen Fahrnisse abzukaufen. Entscheidungstexte 7 Ob 146/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EABGB §1109ABGB §1323 B
Rechtssatz: Wenn sich der Beschädiger seiner Pflicht zur - wenn auch tunlichen - Herstellung entzieht, ist die Selbstherstellung durch den Beschädigten zulässig; dieser kann die Wiederherstellung auf seine Kosten vornehmen und vorher Vorschuß, hinterher Ersatz verlangen (SZ 32/5; Wolff in Klang 2. Auflage VI 121). Das gilt insbesondere für den Fall, in dem ein vom ehemaligen Mieter bereits geräumter Best... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Zur Räumung gehört auch die Übergabe der Schlüssel. Die Zurücklassung der Schlüssel ohne Übergabe an den Vermieter oder seinen Vertreter - und damit umsomehr die Zurücklassung der Schlüssel im sodann versperrt gelassenen Lokal - ist nicht Übergabe, sondern Dereliktion. In einem solchen Fall ist die Zurückstellung erst vollzogen, wenn der Bestandgeber tatsächlich von den Räumen wieder Besitz ergriffen hat (MietSlg 18... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 AAKB §12AKB §13
Rechtssatz: Haftung des Mieter eines Personenkraftwagens für Schäden am Mietfahrzeug; vertragliche Pflicht zur Schadensmeldung an den Vermieter; Verbot, das "Steuer" des Fahrzeuges Dritten "zu überlassen". Entscheidungstexte 8 Ob 251/71 Entscheidungstext OGH 05.10.1971 8 Ob 251/71 Veröff: EvBl 1972/112 S 206 = MietSlg 23172 = ZVR 1972/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Bringt der Verpächter mit der Behauptung, den Pachtgegenstand (hier ein Hotel) abbrechen zu wollen, eine Räumungsklage gegen den Pächter ein und schließt der Pächter im Zug des Räumungsstreites mit dem Verpächter einen Räumungsvergleich in der Annahme, daß der Pachtgegenstand abgebrochen werde, so ist anzunehmen, daß der Verpächter auf sein (hier auch vertraglich festgelegtes) Recht, bei Beendigung des Pachtverhältn... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten unter Hinweis auf die Beendigung eines zwischen den Parteien am 17. 11. 1966 begrundeten Pachtverhältnisses die Rückzahlung der seinerzeit geleisteten Pachtkaution von S 15.000 - sowie einen Aufwandersatz von S 2551.90, insgesamt also Zahlung eines Betrages von S 17.551.90 sA. Der Beklagte wendet unter anderem ein, daß während der Laufzeit des Pachtverhältnisses, uzw am 19. 2. 1969, auf dem Pachtobjekt (Alpengasthaus auf dem S-berg) eine Gasexplos... mehr lesen...
Der Kläger gab der beklagten Partei mit dem Vertrag vom 18. März 1965 ein in der KG M gelegenes Grundstück zur Aufstellung einer Betonmischanlage und einer Kranbahn gegen einen Jahreszins von 1000 S in Bestand. Das Bestandverhältnis sollte vereinbarungsgemäß mit 1. April 1965 beginnen und bis zum Ende der mit drei Jahren veranschlagten Bauzeit währen, doch war im Vertrag die Möglichkeit einer Verlängerung des Bestandvertrages vorgesehen. Die beklagte Partei verpflichtete sich, die in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Der Bestandnehmer muss für die durch den vertragsmäßigen Gebrauch bewirkte Abnutzung des Bestandgegenstandes nicht aufkommen. Die Entschädigung des Bestandgebers für die gewöhnliche Abnutzung ist bei freier Zinsbildung in dem vereinbarten Mietzins inbegriffen. Nur für übermäßige Abnützung und Missbrauch hat also grundsätzlich der Bestandnehmer zu haften. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109EO §381 A
Rechtssatz: EV zur Sicherung des Anspruches des Vermieters auf seinerzeitige Rückstellung des Bestandgegenstandes im Zustand der Übernahme. Entscheidungstexte 1 Ob 171/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 171/70 MietSlg 22149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0004995 ... mehr lesen...
Die Klägerin belangte im vorliegenden, seit 13. März 1969 anhängigen Rechtsstreit die Beklagte auf Räumung der ihr gehörigen Liegenschaft EZ 153 KG O. Zur Begründung: brachte sie vor, sie habe der Beklagten diese Liegenschaft mit Vertrag vom 8. Juli 1968 zum Betrieb eines Gast- und Schankgewerbes verpachtet; die Gewerbebehörde habe die Verpachtung jedoch nicht genehmigt, weil die Beklagte gegen die Gewerbeordnung und gegen behördliche Anordnungen verstoßen habe; deshalb sei in der Folg... mehr lesen...
Norm: ABGB §920ABGB §1109ABGB §1440 DABGB §1440 EABGB §1447 Fa
Rechtssatz: Die Nichtgenehmigung eines Pachtvertrages bezüglich eines Gewerbetriebes seitens der Gewerbebehörde ist in der Regel nach § 1447 ABGB zu beurteilen. Diese Gesetzesstelle bezieht sich aber nur auf die zufällige Unmöglichkeit der Leistung. Hat der Pächter die Nichtgenehmigung des Vertrages verschuldet, kommt nicht § 1447 ABGB, sondern § 920 ABGB zur Anwendung. Der im Sinn ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ABGB §1109
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung hat der Bestandnehmer, der die Rückstellung der Bestandsache verzögert, für die Zeit der vertragswidrigen Weiterbenützung auch den Bestandzins weiter zu bezahlen. Entscheidungstexte 5 Ob 160/69 Entscheidungstext OGH 11.06.1969 5 Ob 160/69 Veröff: MietSlg 21198 6 Ob 314/69... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Gehen laut Mietvertrag sämtliche Investitionen und Reparaturen zu Lasten des Mieters, ohne daß diesem bei Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückersatz oder ein Wegnahmerecht zustünde, und hat der Mieter die von ihm vorgenommenen Investitionen (hier Etagenheizung und Doppelabwäsche) dennoch vor Rückstellung des Mietgegenstandes entfernt, so kann der Vermieter eine möglichst genaue Wiederherstellung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren in der Zeit vom 1. 12. 1959 bis 27. 10. 1966 Mieter der Wohnung im ersten Stock des Hauses der Klägerinnen*****. Die für den Rechtsstreit maßgebenden Bestimmungen des Mietvertrages vom 25. 11. 1959 lauten auszugsweise wie folgt: "1.) ........ 2.)........... 3.)........... 4.) Investitionen und bauliche Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung der Vermieter vorgenommen werden. Sämtliche Investitionen und Reparaturen gehen zu Lasten der Mieter, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: Der Bestandgeber kann die Reparatur der Bestandsache schon vor der Rückstellung verlangen, wenn dies ein berechtigtes Interesse des Bestandgebers erfordert. Entscheidungstexte 6 Ob 10/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 10/66 Veröff: MietSlg 18194 6 Ob 641/79 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 1109, 1111 ABGB auf die Gleisanlage bei einem Ölumschlagsvertrag. Entscheidungstexte 6 Ob 10/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 10/66 Veröff: MietSlg 18132 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024452 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §837 BABGB §1109
Rechtssatz: Im Falle einer Personenmehrheit auf der Seite des Vermieters ist die Bestandsache entweder allen Vermietern gemeinsam oder dem von den Vermietern bestellten Verwalter oder demjenigen Miteigentümer zurückzustellen, der nach den Regeln über die Gemeinschaft über das Bestandverhältnis durch Gestaltung verfügen konnte. Da es sich bei der Vermietung einer Wohnung in einem Miethaus auf ortsübliche Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: § 1109 ABGB ist dispositives Recht. Es ist daher eine anderweitige vertragliche Regelung zwischen den Parteien durchaus zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 169/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 169/65 Veröff: MietSlg 17175 7 Ob 94/71 Entscheidungstext OGH 02.06.1971 7 Ob 94/71 Beisatz: Eine Zustimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Die vom Verpächter anläßlich der Rückstellung das Pachtobjektes abgegebene Erklärung, das Pachtobjekt sei "ordnungsgemäß übergeben" worden, es sei "alles in Ordnung", kann nur als Bestätigung der dem § 1109 ABGB entsprechenden Rückstellung der Bestandsache verstanden werden. Entscheidungstexte 6 Ob 238/65 Entscheidungstext OGH 02.09.1965 6 Ob 238/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ZPO §292 Abs2ZPO §294
Rechtssatz: Das bei Pachtbeginn errichtete Inventar hat die Bedeutung einer Beweisurkunde. Der Gegenbeweis, daß es unvollständig sei, ist daher möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 Veröff: MietSlg 17178 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §296ABGB §1109
Rechtssatz: Der Bestandgegenstand ist entsprechend der Jahreszeit des Pachtendes in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kutur samt Zubehör zurückzustellen, sofern nicht die Verpflichtung des Pächters durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Verpächter anders geregelt war. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 MietSlg 1717... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: Wenn der Mieter die Grenzen des ihm zustehenden Gebrauches überschreitet oder unzulässige Veränderungen mit der Sache vornimmt, hat der Vermieter während der Dauer des Bestandverhältnisses Ansprüche auf Unterlassung, Wiederherstellung und Schadenersatz nur, wenn er ein Interesse an der sofortigen Behebung nachzuweisen vermag (Klang 2. Auflage V S 56). Ohne diese besonderen Voraussetzungen ist aber das Au... mehr lesen...