Begründung: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft in ***** H*****, die sie mit Mietvertrag vom 31.8.1982 und Nachtrag vom 31.8.1987 an die N.T***** GmbH und Norbert T***** vermieteten. Letzterem wurde zu 3 C 451/92 des Bezirksgerichtes Schwechat aufgetragen, die Liegenschaft an die Kläger zu übergeben. Eine Übergabe bzw Räumung fand bisher jedoch nicht statt. Die Beklagte benützt seit längerer Zeit diese Liegenschaft, ohne daß eine Rechtsbeziehung zu den Klägern besteht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 31.1.1988 vermieteten die Rechtsvorgänger der Kläger den Beklagten ab 1.2.1988 für den Zeitraum von zehn Jahren ein Einfamilienhaus mit mehr als 90 m2 Nutzfläche gegen einen monatlichen Mietzins von S 1.500,--. Die Kläger begehrten zunächst die Bezahlung des seit 1.10.1994 unberichtigt aushaftenden Mietzinses im Gesamtbetrag von S 9.000,-- und unter gleichzeitiger Erklärung der Aufhebung des Mietverhältnisses die Räumung des Bestandgegenstands.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach die mit bloß einem der Hälfteeigentümer getroffene Benutzungsvereinbarung der Räumungsklage des anderen Hälfteeigentümers dann nicht entgegensteht, wenn der Räumungskläger der Benutzungsvereinbarung nicht (auch nicht konkludent) zugestimmt hatte, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (EvBl 1993/186 mwN). Daß der Kläger diese aus der Lebensgemeinsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Die vom Bestandnehmer eingebrachten Gegenstände, die körperlich selbständig bleiben oder jedenfalls ohne Substanzschädigung des Bestandobjektes lösbar sind, kann dieser bei der Räumung des Bestandobjektes mitnehmen (hier: vom Bestandnehmer gepflanzte Bäume und Sträucher). Dieses Wegnahmerecht besteht bis zur (allenfalls zwangsweisen) Räumung, also auch nach Ende des Bestandverhältnisses, wenn der ehemalige Bestandne... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MRG §34 Abs2MRG §35 Abs1
Rechtssatz: Die Fiktion des Fortbestehens des Bestandverhältnisses gem § 34 Abs 2, 35 Abs 1 MRG ist auf Geschäftsräumlichkeiten nicht analog anzuwenden. Der Vermieter ist berechtigt, von der Beendigung des Bestandverhältnisses infolge der für rechtswirksam erklärten Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung (der Geschäftsräumlichkeit) ein angemessenes Benützungsentgelt zu fordern. Dessen Höhe entspricht zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ABGB §1109MRG §34 Abs2
Rechtssatz: Der mit der Rückstellung der aufgekündigten Mietwohnung säumige Mieter, dem keine sondergesetzliche Bestimmung im Sinne des § 34 Abs 2 MRG in Verbindung mit § 35 Abs 2 MRG zustatten kommt, hat für die vertragswidrig und daher rechtswidrig in Anspruch genommene Wohnungsbenützung aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB - ohne Rücksicht auf Verschulden - einen angemessenen Geldausgleich zu leisten.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1118 ABGB B1
Rechtssatz: Der (wegen Wegfall seines Bestandrechtes) titellose Hauptmieter hat gegen den Untermieter, der seine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung des Untermietzinses nicht erfüllt, den Rückstellungsanspruch. Entscheidungstexte 8 Ob 564/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1992 8 Ob 564/91 European C... mehr lesen...
Begründung: Am 22.11.1985 verkaufte der Kläger dem Beklagten ein Restgrundstück in der KG F***** um S 2,5 Millionen. Im unterfertigten und vom Kläger angenommenen Kaufanbot verpflichtete sich die Beklagte, eine Anzahlung von S 500.000,-- bis 29.11.1985 und den Restkaufpreis am 20.12.1985 zu leisten. In der Folge hat sich die Beklagte geweigert, den vom Notar über Auftrag des Klägers entworfenen Kaufvertrag zu unterfertigen. Sie hat weder die Anzahlung noch den Restkaufpreis gele... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 194.379,46 s.A. Er sei Eigentümer eines Hauses, in dem der Beklagte, der mit der Tochter des Klägers verheiratet gewesen sei, eine Wohnung gemietet habe. Der Beklagte benütze jedoch seit der Scheidung seiner Ehe am 5.5.1988 eine weitere Wohnung (Nr.12a) in diesem Haus titellos. Im Verfahren 4 C 1324/88a des Erstgerichtes sei der Beklagte verurteilt worden, diese Wohnung zu räumen. Im Hinblick auf die Größe und Ausstattung der Wohnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte und übernahm am 2.9.1985 vom Beklagten das Reitpferd „Komet“ und bezahlte den Kaufpreis von S 60.000,--. Im Verfahren 19 Cg 49/86 des Landesgerichtes für ZRS Wien begehrte die Klägerin mit Klage vom 20.2.1986 die Aufhebung des Kaufvertrages und brachte hiezu vor, das Reitpferd weise nicht die zugesagte Eigenschaft eines Alters von neun Jahren auf, es sei vielmehr vierzehn Jahre alt. Die Aufhebung des Vertrages werde auf Wandlung bzw. Irreführ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert H*****, vertreten durch Dr. Johann Paul Cammerlander ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagte Partei Horst E*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier ua, Rechtsanwälte in Innsbruck... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin) begehrte mit ihrer auf § 1118 ABGB gestützten Klage, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) schuldig zu erkennen, die Liegenschaft Mödling, Schubertstraße 10, zu räumen. Sie brachte im wesentlichen vor, sie sei vom Beklagten und insbesondere von dessen Ehegattin wiederholt beschimpft und mißhandelt worden, sie habe dabei auch schwere Verletzungen erlitten und lebe in ständiger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren die Mithauptmieter einer Wohnung im Haus der vier Beklagten in Graz. Sie kündigten den Vermietern das Mietverhältnis zum 31.Jänner 1989 gerichtlich auf und erwirkten den Auftrag, daß der Mietgegenstand binnen vierzehn Tagen nach diesem Termin geräumt von den Fahrnissen zu übernehmen ist. Den Beklagten wurde am 29.März 1989 auf Grund dieser Aufkündigung iSd § 561 Abs 2 ZPO die Räumungsexekution bewilligt und für den 8.Juni 1989 der Termin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 28. 2. 1989 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei, den Beklagten zur Herausgabe eines Videorecorders und eines Videofilmes sowie zur Zahlung von S 132.515 sA zu verurteilen, dies mit dem Vorbringen, der Beklagte habe am 20. 9. 1984 einen Videorecorder zum Mitzins von S 70 pro Tag und einen Videofilm zum Mietzins von S 15 pro Tag bis 21. 9. 1984 gemietet. Vereinbarungswidrig seien die Mietgegenstände nicht zurückgegeben worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und Ingeborg F*** mieteten am 11. November 1987 vom Kläger ein Lokal in St. Pölten zum Betrieb einer Videothek. Am 14. September 1988 wurde das Lokal dem Kläger geräumt übergeben. Ingeborg F*** wurde mit Versäumungsurteil vom 15. November 1988, der Beklagte mit konformen Entscheidungen der Vorinstanzen (Endurteil) zur Bezahlung eines Betrages von 66.210,19 S sA für "rückständigen Mietzins und Benützungsentgelt nach Auslösung des Mietvertrages" ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist seit 1984 berechtigt, Flächen im Bereich des Bahnhofes Wien-Mitte, die von den Österreichischen Bundesbahnen nicht benötigt werden, zu verwerten. Mit Vertrag vom 7.Mai 1984 wurden dem Beklagten von der klagenden Partei zwei und in der Folge noch eine weitere Fläche in der Bahnhofshalle im Ausmaß von jeweils rund einem Quadratmeter zunächst bis 5.Oktober 1984 vermietet. Diese Verträge wurden mehrfach verlängert. Der Beklagte benützte die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Vertrag vom 13. August 1982 pachtete der Kläger zur Errichtung und zum Betrieb einer Torfgewinnungsindustrie mehrere Grundstücke der beklagten Partei. Dieser Vertrag wurde durch Auflösungserklärung der beklagten Partei aufgelöst. In der vorliegenden, am 28. Juli 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrages von S 2,5 Millionen unter Vorbehalt der Klageausdehnung und führt hiezu aus: Über sein Ver... mehr lesen...