Norm
ABGB §296Rechtssatz
Der Bestandgegenstand ist entsprechend der Jahreszeit des Pachtendes in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kutur samt Zubehör zurückzustellen, sofern nicht die Verpflichtung des Pächters durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Verpächter anders geregelt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0009839Dokumentnummer
JJR_19650525_OGH0002_0080OB00093_6500000_001