Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** AG *****, vertreten durch Holme und Weidinger Rechtsanwälte OG in Wels, gegen die beklagte Partei M***** T*****, vertreten durch Dr. Reinhard Schwarzko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit den im Folgenden dargestellten Bestimmungen. Der Kläger, ein nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigter Verband, begehrt, die Beklagte habe es zu unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 6. 2./7. 2. 2002 erwarb der Kläger einen Hälfteanteil einer Liegenschaft von deren Alleineigentümerin. Im Kaufvertrag war ein Kaufpreis von 540.000 S genannt. Am 6. 2. 2002 kaufte der Kläger den zweiten Hälfteanteil dieser Liegenschaft um einen nominellen Kaufpreis von 900.000 S. Tatsächlich zahlte der Kläger der Verkäuferin 600.000 S und deren Tochter für den Verzicht auf eine fideikommissarische Substitution 30.000 S. Die Aufnahme eines höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendet sie Allgemeine Geschäftsbedingungen, die ua folgende Klauseln (Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird die Nummerierung der Klauseln in der Klageerzählung beibehalten. Die dort ebenfalls angeführten Klauseln 6, 8 Satz 1, 12, 19, 22, 23, 26, 39, 42 und 43 sind nicht Gegenstand des Unterlassungbegehrens und werden hier daher nicht wiedergegeben) enth... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehrten mit ihrer Klage die Zahlung von 20.105,06 EUR. Sie haben als Mitmieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses am 30. 11. 2005 einen - dem Grunde und der Höhe nach unstrittigen - Anspruch auf Rückzahlung des restlichen Baukostenzuschusses. Die Beklagte wandte Gegenforderungen von zusammen 21.023,15 EUR aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht hat die Klagsforderung mit 20.105,06 EUR und die Gegenforderungen mit 10.985,53 EUR als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Privatstiftung. Sie vermietet ungefähr 100 Wohnungen; die Hausverwaltung wird von einer Tochterfirma der Klägerin, der W***** GmbH, geführt. Die Klägerin kaufte das Haus *****, im September 1997. Unmittelbar danach begann sie mit Renovierungsarbeiten in der Wohnung Top Nr 1, welche Anfang 1998 abgeschlossen waren. Danach wurde die Wohnung vermietet. Im Herbst 1998 besichtigte die Beklagte mit einem Makler mehrfach die Wohnung. Die Wohnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine geschiedene Gattin Maria T***** sind jeweils zu 11682/44968 Anteilen Eigentümer an der Liegenschaft EZ 539 des Grundbuchs *****, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der im ersten Stock des Hauses P*****weg ***** in H***** auf Grundstück Nr ***** gelegenen Eigentumswohnung im Ausmaß von ca 117 m². An diese Wohnung sind weitere Räumlichkeiten im Ausmaß von ca 44 m² angebaut und werden mit Wasser, Energie und dergleichen ausschließli... mehr lesen...
Begründung: Bei Mietvertragsabschluss im Jahr 1988 vereinbarten die Parteien unter anderem, dass die Beklagten das von ihnen gemietete, sanierungsbedürftige Geschäftslokal selbst sanieren und für den von ihnen geplanten Betrieb eines Weinhandels sowie für einen Wohnraum adaptieren würden; dies betraf unter anderem eine neue Heizung, neue Stromleitungen und den Innen- sowie Außenputz. Im Mietvertrag wurde dazu unter Punkt 8. (Entschädigung für Investitionen) „für die vom Vermieter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel und andere Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die beklagte Partei A*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun verpflichtete Partei am 22. Juni 2006 ergangene Versäumungsurteil wurde dieser am 27. Juni 2006 zugestellt. Am 23. Februar 2007 langte der (am Tag zuvor zur Post gegebene) Antrag der bet... mehr lesen...
Norm: ABGB §386ABGB §1109
Rechtssatz: Rechtsirrtümliche Zurücklassung von Einrichtigungsgegenständen bei Rückgabe des Mietobjektes ist keine Dereliktion. Auf das Eigentum gestützter Herausgabeanspruch gegen den Vermieter verjährt nicht in 3 Jahren. Entscheidungstexte 40 R 253/07p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 11.12.2007 40 R 253/07p S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil verpflichtete das Erstgericht die Beklagte zur Herausgabe eines Küchenblocks Fiona, einer Mikrowelle, einer Spülmaschine und zwei Barhocker "Dennis", sowie zur Zahlung der Kosten des Verfahrens. Weiters sprach es aus, dass die Beklagte sich von der Herausgabeverpflichtung durch Zahlung eines Betrages von EUR 1.500,-- samt 4 % Zinsen seit 1.11.2005 befreien könne. Es ging dabei von dem auf den Seiten 6 bis 10 in den Urteilsausfertigungen festgestellten Sac... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1096 A2ABGB §1109MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin - entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB - den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig. Entscheidungstexte 10 Ob 79/07a Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Mietvertrag vom 20. 2. 2003 mietete die beklagte GmbH von Dkfm. Heinz Ö*, dem Rechtsvorgänger der klagenden Partei, die in einem Bürohaus in K* im ersten Obergeschoss gelegenen Büroräumlichkeiten im Ausmaß von 131 m2 um einen monatlichen Mietzins von EUR 856,81 zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer. Punkt Siebentens des Mietvertrags lautet: „Die Mieterin übernimmt das Mietobjekt im neuwertigen Zustand (neu ausgemalen und neu versiegelte Par... mehr lesen...
Begründung: Räumungstitel wegen titelloser Benützung des Objekts durch den Oppositionskläger (Mieterin war eine vermögenslose GmbH) ist das die Entscheidungen der Vorinstanzen abändernde Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. Jänner 2003, AZ 6 Ob 262/02a, das den Parteien im März 2005 zugestellt worden war. Die oppositionsbeklagte Stadt Wien hatte die Liegenschaft am 1. April 2004 an eine Gesellschaft verkauft, ist aber nach wie vor bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft und be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger (ein Kfz-Sachverständiger mit Wohnsitz in Deutschland) hat mit Kaufvertrag vom 12. 3. 2002 bei der Beklagten (einer Fahrzeughandel und -reparatur GmbH, die ihren Sitz in Österreich hat) einen fabriksneuen PKW der Marke Citroën Type C 5 HDI 100, Modell BK 8X mit diverser Zusatzausstattung zum Preis von EUR 22.353 (exclusive USt und NOVA) gekauft und im Mai 2002 ausgeliefert erhalten. Er benötigte den PKW für die Ausübung seiner Berufstätigkeit. Dies ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäftl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 6. 1928 geborene Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** D*****, unter anderem mit dem Grundstück .17/1 Baufläche mit dem Haus D***** Nr *****. Im Jahre 1996 wurde ein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt, der von der damals noch nicht von einem Sachwalter vertretenen Klägerin unterfertigt wurde und folgenden Inhalt hat: „Der Vertrag besteht zwischen Frau Anna F***** wohnhaft in D***** ***** als Vermieter und Herrn Walter S*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb vom Nebenintervenienten und zwei weiteren Gesellschaftern mit Abtretungsvertrag und „Sideletter" (Nebenvereinbarung) vom 7. Mai 2002 sämtliche Geschäftsanteile einer im Arzneimittelbereich tätigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach der Nebenvereinbarung war ein Teil des Kaufpreises von 232.590 EUR drei Produkten zugeordnet, bei denen nach Ablauf einer bestimmten Frist seit der erstmaligen Zulassung eine Neuzulassung erforderlich war.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EABGB §1109KSchG §6 Abs1 Z11
Rechtssatz: Bei Mietvertragsformularen mit einem Hausverwaltungsunternehmen sind Klauseln nicht zulässig, die durch Tatsachenbestätigungen die den Vermieter treffende Beweislast dem Mieter aufbürden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter bestätigt, mit dem Zustand einverstanden zu sein und damit das Zinsminderungsrecht nicht besteht oder wenn die beanstandete Klausel eine Bestätigung über den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am Samstag, dem 21. 4. 2002 mit dem am Vortag (für das Wochenende) gemieteten Sportwagen der Marke Ferrari 360 Modena auf der Wiener Höhenstraße bei Tageslicht, guter Sicht und trockener Fahrbahn (Kopfsteinpflaster) einen Verkehrsunfall. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 60 km/h. Der Beklagte näherte sich bergauffahrend einer Steilkurve, die „seiner Einschätzung nach mit maximal 40 bis 50 km/h durchfahren werden konnte", mit ein... mehr lesen...
Begründung: Am 13. Oktober 2005 hatte das Erstgericht der vormals betreibenden Partei, die am 1. Jänner 2006 verstarb, die zwangsweise Räumung einer Blockhütte bewilligt. Als Räumungstermin wurde letztlich der 26. April 2006 festgesetzt. Bereits am 28. März 2006 hatten die Verpflichteten eine Oppositionsklage iVm einem Antrag auf Aufschiebung der Exekution „bis zur Rechtskraft des Urteils über diese Klage" eingebracht. Sie behaupteten, die vormals betreibende Partei habe ihnen das B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** AG, *****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin errichtete in den 50er-Jahren des vorigen Jahrhunderts auf einer ihm gehörigen Liegenschaft in der Hüttelbergstraße in Wien ein Wohnhaus sowie eine Tankstelle mit Servicestation. Diese betrieb er bis 1970; die Klägerin und ihre Schwester arbeiteten im Betrieb mit. Im Oktober 1970 übernahm die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Tankstellenbetrieb samt kompletter Einrichtung und vollen Kraftstofftanks. Mit ihr hatte ein exklusiver Beliefe... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte errichtete in V***** ein Wohnhaus und ließ Wohnungseigentum begründen. Die Kläger erwarben mit Kaufvertrag vom 7. 8. 2001 115/211 Anteile an der Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top 2 verbunden war, um 214.384,86 EUR und erlegten den Kaufpreis auf das Treuhandkonto der Vertragsverfasserin. Nach der Beschreibung im Kaufvertrag sollte die Wohnung aus Vorraum, Esszimmer mit Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Diele, Bad und WC bestehen... mehr lesen...
Begründung: Der Sohn der Klägerin war bis zum 6. 4. 1997 Pächter deren Landwirtschaft „einschließlich der Tiere". Der Viehbestand betrug 34 Rinder. Mit Vertrag vom 6. 4. 1997 verpachtete die Klägerin ihren landwirtschaftlichen Betrieb an einen Dritten. Dieses „auch den Tierbestand" umfassende Pachtverhältnis begann am 7. 4. 1997. „Ob und wie der ... Pachtvertrag zwischen der Klägerin und dem Sohn beendet bzw aufgelöst worden war, ist nicht mehr feststellbar". Organe der Bezirkshau... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten einen Kaskoversicherungsvertrag ab, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (ABK 2002) zugrunde liegen. Art 7 lautet: Artikel 7, lautet: „Was ist vor bzw nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten) ... 3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs 3 VersVG), werden... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Mieter führt auf Grund eines gegen den verpflichteten Wohnungseigentümer und Vermieter erwirkten Urteils (ON 8, 12) Exekution gemäß § 354 EO auf die urteilsmäßige Verpflichtung zur Übergabe einer - ihm trotz aufrechten Mietverhältnisses entzogenen und neuerlich vermieteten - näher bezeichneten Wohnung. Der Verpflichtete bot dem Betreibenden am 27. März 2003 die Übergabe dieser - nach dem Standpunkt des Betreibenden devastierten - Wohnung an. Da der Bet... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MRG §9 Abs3
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des MRG derogiert § 9 Abs 3 MRG dem § 1109 ABGB. § 9 Abs 3 MRG verlangt, dass sich der Bestandgeber in seiner Zustimmung die Verpflichtung des Bestandnehmers zur Wiederherstellung ausdrücklich oder schlüssig vorbehält. Das gilt auch dann, wenn sich die Parteien des Bestandvertrags bereits im Bestandvertrag darauf geeinigt haben, dass dem Bestandnehmer eine Berechtigung zu wesentliche... mehr lesen...