Der Kläger, der seit 1960 Eigentümer des Hauses W., Sch.-gasse 14, ist, begehrt von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von 1.690 S mit der Begründung: , daß sie Hauptmieterin des in diesem Hause gelegenen Ateliers Nr. 8 gewesen sei und anläßlich ihres Auszuges am 11. Oktober 1962 die Eingangstür zu diesem Atelier mitgenommen habe. Sie vertrete den Standpunkt, Eigentümerin dieser Tür zu sein, welche sie nach Kriegsende aus eigenen Mitteln angeschafft habe, wobei die alte Eingangs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: § 1111 ABGB der auch hinsichtlich der Schadenersatzforderung für die Zurückstellung in nicht entsprechendem Zustand (§ 1109 ABGB) anzuwenden ist, schließt eine Erfolgshaftung des Mieters aus. Entscheidungstexte 6 Ob 212/64 Entscheidungstext OGH 18.11.1964 6 Ob 212/64 Veröff: SZ 37/165 = MietSlg 16141 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109EO §7 BdIICEO §381 BEO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Der Anspruch des Bestandgebers auf Rückstellung des Bestandobjektes kann im Falle missbräuchlicher Benützung durch ein Verbot der weiteren Benützung, allenfalls des Betretens des Bestandobjekts gesichert werden. Das Verbot, aus dem Bestandobjekt verpachtete Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen, setzt eine namentliche Bezeichnung dieser Gegenstände nicht voraus. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §1109ABGB §1324VersVG §61
Rechtssatz: Es ist zulässig, wenn zwischen einem gewerbsmässigen Vermieter und dem Mieter eines Kraftwagens, der kaskoversichert ist, ein Haftungsausschluß für Beschädigungen des vermieteten Wagens bei leichter Fahrlässigkeit vereinbart wird. Dies muss auch der Versicherer gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 352/60 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1109EO §9 BEO §34EO §35 Ag
Rechtssatz: Stirbt der betreibende Gläubiger, so treten sein Nachlaß und nach der Einantwortung sein Erbe in das Exekutionsverfahren ein. Ob der vom Fruchtnießer betriebene Räumungsanspruch durch dessen Tod erloschen oder auf den Eigentümer der dienenden Sache übergegangen ist, ist im Exekutionsverfahren nicht zu entscheiden. Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hob mit seinem Beschluß vom 9. Juli 1959 das erstgerichtliche Urteil vom 18. März 1959 insoweit auf, als es die Beklagten zur Rückzahlung eines weiteren Betrages von 40.000 S verurteilte und die weiteren von den Beklagten geltend gemachten Gegenforderungen von 20.000 S für gestohlenes und verschwundenes Inventar, ferner von 20.000 S für Bauschäden als nicht zu Recht bestehend erkannte; es wies in diesem Umfang die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen Ver... mehr lesen...
Im Haus Wien 19., B.-Straße 36, hat der Verpflichtete ein Geschäftslokal inne. Das Haus gehörte früher Herta P. Sie brachte gegen ihn eine Räumungsklage ein, weil ihr der behördliche Auftrag zur Demolierung des Mietgegenstandes erteilt worden sei. Mit Urteil vom 30. September 1958 wurde im Sinne ihres Begehrens erkannt. Bei der Berufungsverhandlung kam es nach Rückziehung des Rechtsmittels am 9. Jänner 1959 zu einem Vergleich, in dem sich der damalige Beklagte unter Verzicht auf jeden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1120 D
Rechtssatz: Ebenso wie gemäß § 1120 ABGB das Bestandverhältnis geht auch die aus § 1109 ABGB entspringende Verpflichtung über. Entscheidungstexte 3 Ob 457/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 3 Ob 457/59 Veröff: RZ 1960,31 = SZ 32/150 2 Ob 517/86 Entscheidungstext OGH 04.03.1986 2 Ob 517/86... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: § 1109 ABGB hindert die Einwendung des Eigentumserwerbes seit Abschluß des Mietvertrages nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 178/59 Entscheidungstext OGH 23.09.1959 6 Ob 178/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024455 Dokumentnummer JJR_19590923_OGH0002_... mehr lesen...
Der Beklagte war Mieter des den Klägern gehörigen Hauses und des dazu gehörigen Gartens. Nach dem Mietvertrag, der hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht den Bestimmungen des Mietengesetzes unterlag, hatte der Beklagte den Garten zu pflegen und instandzuhalten. Der Beklagte hat das Bestandobjekt den Klägern bereits zurückgestellt. Die Kläger verlangen nun vom Beklagten Ersatz der ihnen aus der vertragswidrigen Vernachlässigung des Gartens entstandenen Schäden im Betrag von 23.261 S.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1295 Ia7
Rechtssatz: Schadenersatz wegen der durch eine Prozessführung herbeigeführten Verzögerung der Leistung könnte nur dann in Frage kommen, wenn der später zur Leistung Verurteilte wusste oder wissen musste, dass sein Rechtsstandpunkt entweder der tatsächlichen Voraussetzungen entbehre oder von vornherein unhaltbar sei, dessen ungeachtet aber den Prozess führt, um sich länger im Besitz des nicht gebührenden Vorteils z... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 DABGB §1097ABGB §1109MietG §18 Abs3C
Rechtssatz: Dem Bestandnehmer muss das Wegnahmerecht auch bei Gegenständen zugestanden werden, die mit der Bestandsache in feste körperliche Verbindung gebracht wurden, also auch bei unselbständigen Bestandteilen. Entfernung einer eingemauerten Gasleitung durch den Mieter. Entscheidungstexte 1 Ob 765/55 Entscheidungstext OGH 27.06.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1111 A
Rechtssatz: Zur Haftung nach dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 3 Ob 502/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 3 Ob 502/55 Veröff: MietSlg 4396 8 Ob 523/79 Entscheidungstext OGH 06.03.1980 8 Ob 523/79 Veröff: SZ 53/41 3 Ob 1536/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Der Vermieter kann nicht Ansprüche wegen verspäteter Räumung des Bestandgegenstandes stellen, wenn er die verspätete Räumung durch die unberechtigte Verweigerung des Herausgabe der dem Mieter gehörenden Einrichtungsgegenstände selbst verschuldet hat. Entscheidungstexte 2 Ob 231/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 2 Ob 231/55 Veröff: M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109MG §18 Abs1 A3
Rechtssatz: Die Entfernung einer Mauerbrüstung durch Herausnahme einiger Ziegel stellt eine an sich geringfügige Änderung der Substanz dar. Entscheidungstexte 3 Ob 772/52 Entscheidungstext OGH 12.12.1952 3 Ob 772/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024449 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 547.50 S samt Anhang mit der Begründung: , es habe sich im Konkurs der klagenden Partei herausgestellt, daß zahlreichen Personen, darunter dem Beklagten, an einer Reihe von in den Betriebsräumen der klagenden Partei abgestellten Maschinen Aussonderungsrechte zustehen. Der Masseverwalter habe diese Personen, darunter den Beklagten, aufgefordert, am 6. Juni 1951 an Ort und Stelle mit den erforderlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Der Vermieter von beweglichen Sachen, wie von Maschinen, ist nicht verpflichtet, diese nach Beendigung des Bestandverhältnisses auf seine Kosten vom Mieter abzuholen. Entscheidungstexte 3 Ob 475/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 3 Ob 475/52 Veröff: SZ 25/227 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Klägerin, die nach einem Tausch mit dem früheren Mieter Erich K. die Wohnung Tür Nr. 6 im Hause W., A.gasse 30, bezogen hat, erwarb vom früheren Mieter K. eine dort befindliche Badezimmereinrichtung und einen braunen Kachelofen und ließ weiters in einem Zimmer einen Kamin und in einem Kabinett einen eisernen Füllofen aufstellen. Sie hat die Hausinhabung zur Anerkennung ihres Eigentums an diesen Gegenständen aufgefordert, worauf die Hausverwalterin brieflich erklärte, das Eigentums... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §414 ffABGB §1109MG §18 Abs3 C
Rechtssatz: Über die Rechtsverhältnisse an Gegenständen, die der Mieter an Stelle von dem Vermieter gehörigen Gegenständen in die Wohnung eingebracht hat ( Öfen und dergleichen ). Entscheidungstexte 1 Ob 381/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 1 Ob 381/51 SZ 24/273 5 Ob 440/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §518ABGB §1109ABGB §1110NSG HauptstückXV AbschnI
Rechtssatz: Abschnitt I des XV. Hauptstückes des NSG ist für minderbelastete Personen nicht anwendbar. Absatz 3 dieses Abschnittes gilt nur für Bauten und nicht auch für Pflanzungen. Der Pächter kann bei Räumung des Grundstückes die von ihm gepflanzten Bäume und Sträucher entfernen, soweit dies ohne Schädigung des Grundes möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs keine Folge. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht hat der Räumungsklage, welche behauptete, der Beklagte habe die außergerichtliche Aufkündigung für den 1. September 1946 angenommen und sich zur Räumung der gekundigten Wohnung zu diesem Termin verpflichtet, sein Versprechen jedoch nicht zugehalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ABGB §1295ABGB §1323
Rechtssatz: RG 13.5.1942, VIII 18/42 Zur Frage des Schadenersatzanspruches des Verpächters bei verspäteter Zurückstellung eines verpachteten Unternehmens. Entscheidungstexte 8 RG 18/42 Entscheidungstext RG 13.05.1942 8 RG 18/42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1942:RS010... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097ABGB §1109
Rechtssatz: Die nachgiebige Vorschrift des § 1109 ABGB über den Bebauungszustand, in dem die Pachtgrundstücke beim vereinbarten Ende des Pachtverhältnisses zurückzustellen sind, kommt nicht zur Anwendung, wenn das Pachtverhältnis vorzeitig aufgelöst wird. In diesem Falle hat der Pächter Anspruch auf Ersatz des zur Erzielung der Früchte gemachten Aufwandes, demgegenüber eine Aufrechnung des Pachtzinsrückstandes zulässi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: § 1109 ABGB setzt einen beendeten, somit gültigen Bestandvertrag voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 469/33 Entscheidungstext OGH 20.06.1933 3 Ob 469/33 Veröff: SZ 15/138GlRS RG vom 26.03.1941, IV B 7/41 8 Ob 3/62 Entscheidungstext OGH 16.01.1962 8 Ob 3/62 9 Ob 26/10... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Die Kosten der Erhaltung des Grundstückes in wirtschaftlicher Kultur trägt der Pächter. Entscheidungstexte 1 Ob 1014/27 Entscheidungstext OGH 03.11.1927 1 Ob 1014/27 Veröff: SZ 9/302 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0025774 Dokumentnummer JJR_1927110... mehr lesen...
Norm: ABGB §428ABGB §1109
Rechtssatz: Beim sogenannten Eisernviehvertrag vollzieht sich der Eigentumserwerb für den Verpächter durch die Einstellung von Ersatzstücken ohne besondere Übergabe oder Erklärung von Fall zu Fall. Entscheidungstexte 1 Ob 973/25 Entscheidungstext OGH 24.11.1925 1 Ob 973/25 Veröff: SZ 7/375 1 Ob 230/05p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109
Rechtssatz: Entschädigungsanspruch des Bestandgebers gegen den Bestandnehmer bei nicht rechtzeitiger Räumung. Entscheidungstexte 3 Ob 724/22 Entscheidungstext OGH 04.10.1922 3 Ob 724/22 Veröff: SZ 4/90 5 Ob 160/69 Entscheidungstext OGH 11.06.1969 5 Ob 160/69 Veröff: MietSlg 21198 ... mehr lesen...