Die Naturschutzbehörde hat die erheblichen Auswirkungen der einer Umweltprüfung unterzogenen Verordnung auf die Umwelt in angemessenen periodischen Abständen zu überwachen, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
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