Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Unbeschadet der in diesem Gesetz festgelegten hoheitlichen Maßnahmen hat sowohl der Magistrat als auch die Nationalpark Donau-Auen GmbH zur Erreichung der angestrebten Schutzziele auf den Abschluss von Vereinbarungen mit natürlichen oder juristischen Personen hinzuwirken.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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