Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die nach diesem Gesetz den Organen der Gemeinde Wien nach § 11 zugewiesenen Aufgaben (Vertragsnaturschutz) sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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