§ 12 T-BergWG Bergwachtbezirk

T-BergWG - Bergwachtgesetz 2003, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Tiroler Bergwacht erfüllt ihre Aufgaben in Bergwachtbezirken. Ein Bergwachtbezirk umfasst jeweils das Gebiet eines politischen Bezirkes.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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