Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Die Gesamtheit der Bergwächter und Anwärter bildet die Tiroler Bergwacht.
(2) Die Mitgliedschaft zur Tiroler Bergwacht wird mit der Bestellung zum Bergwächter oder Anwärter begründet. Sie endet mit dem Erlöschen der Bestellung.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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