(1) Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung zum Rettungssanitäter kann aufbauend im Modul 2 die Ausbildung zum Notfallsanitäter erfolgen.
(2) Die Ausbildung im Modul 2 umfasst insgesamt 480 Stunden, und zwar
1. | eine theoretische Ausbildung im Umfang von 160 Stunden, | |||||||||
2. | ein Praktikum in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt im Umfang von 40 Stunden sowie | |||||||||
3. | eine praktische Ausbildung in Notarztsystemen im Umfang von 280 Stunden, wovon 120 Stunden in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt absolviert werden können. |
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