12.Ziffer 12Angewandte Psychologie und Stressbewältigung,
13.Ziffer 13Praktische Übungen ohne Patientenkontakt.
(2)Absatz 2Im Modul 1 ist eine praktische Ausbildung im Rettungs- und Krankentransportsystem in folgenden Fächern zu absolvieren:
1.Ziffer einsMaßnahmen bei Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise,
2.Ziffer 2Maßnahmen bei verschiedenen Krankheitsbildern,
3.Ziffer 3Maßnahmen bei speziellen Notfällen.
(3)Absatz 3Der Erfolg in der praktischen Ausbildung ist zu bestätigen.
In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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