Die Bestimmungen der §§ 7 bis 11 gelten sinngemäß auch für die erstmalige Regulierung von Einforstungsrechten.
In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 Oö. ERG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Oö. ERG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 Oö. ERG