(1) Die Pflege im Operationsbereich umfasst
1. | die eigenverantwortliche perioperative Betreuung und Versorgung der Patienten sowie | |||||||||
2. | die Assistenz des Arztes bei operativen Eingriffen. |
(2) Die Kernaufgaben der Spezialisierung Pflege im Operationsbereich umfassen
1. | das Instrumentieren in allen operativen Fachrichtungen einschließlich Vorbereitung der erforderlichen Instrumente, Apparate und Materialien, | |||||||||
2. | die Durchführung operationsspezifischer Lagerungen und Positionierungen, | |||||||||
3. | einfache intraoperative Assistenz, | |||||||||
4. | die Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe zur Herstellung der Funktionsfähigkeit einer Operationseinheit für die Durchführung operativer Eingriffe (Beidiensttätigkeit, unsterile Assistenz), | |||||||||
5. | die OP-Dokumentation und | |||||||||
6. | die präoperative Übernahme und postoperative Übergabe der Patienten und Patientendaten | |||||||||
unter Berücksichtigung der notwendigen Ablauf-, Aufbereitungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozessse und -maßnahmen im Rahmen des Medizinproduktekreislaufs. |
(3) In der multiprofessionellen Zusammenarbeit trägt die Pflege im Operationsbereich im Rahmen der Spezialisierung zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei, insbesondere bei
1. | Hygienemanagement, | |||||||||
2. | Versorgung von Präparaten und Explantaten, | |||||||||
3. | Mitwirkung beim Qualitäts- und Risikomanagement (z. B. OP-Checklisten, Teamtimeout, WHO-Checkliste), | |||||||||
4. | Mitwirkung bei der Planung des Operationsbetriebes, | |||||||||
5. | Mitwirkung in der Ausbildung und Anleitung von Auszubildenden, | |||||||||
6. | Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Handlungsabläufen, Standards, Prozessoptimierung, Medizinprodukten, Zulassungsverfahren. |
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