Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Lehraufgaben umfassen
1.
Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege und
2.
Leitung von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, von Sonderausbildungen und von Lehrgängen für Pflegeassistenz.
In Kraft seit 25.04.2017 bis 31.12.2032
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