§ 142 Bgld. GemBG 2014 Einreihung in das Entlohnungsschema IL oder gb

Bgld. GemBG 2014 - Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Die Betreuungspersonen sind nach Maßgabe der §§ 150b bis 151 in das Entlohnungsschema IL oder in das Entlohnungsschema gb einzureihen.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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