Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Die Betreuungspersonen sind nach Maßgabe der §§ 150b bis 151 in das Entlohnungsschema IL oder in das Entlohnungsschema gb einzureihen.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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