Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Das Dienstverhältnis der Gemeindebediensteten-Eisenstadt, Rust endet auch durch Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Freistadt Eisenstadt oder zur Freistadt Rust als Magistratsdirektorin oder als Magistratsdirektor.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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