Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Zuständiges Organ zur Vertretung der Gemeinde in Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeindebediensteten ist, unbeschadet der Bestimmung des § 2,
1.
In Kraft seit 28.10.2022 bis 31.12.9999
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