§ 142 Bgld. GemBG 2014 Einreihung in das Entlohnungsschema IL oder gb

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2016 bis 31.12.9999

Die Betreuungspersonen sind nach Maßgabe der §§ 150b bis 151 in das Entlohnungsschema IL oder in das Entlohnungsschema gb einzureihen.

Stand vor dem 31.08.2016

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2016

Die Betreuungspersonen sind nach Maßgabe der §§ 150b bis 151 in das Entlohnungsschema IL oder in das Entlohnungsschema gb einzureihen.

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