§ 112 AllgBergpVO Fahrbare Zugänge der Sinkwerker in Salzbergbauen.

AllgBergpVO - Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Sinkwerker mit brüchigem Himmel, in denen länger dauernde Arbeiten vorgenommen werden, müssen stets neben dem Ankehrschurf einen zweiten fahrbaren Zubau besitzen.

In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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