Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Oberösterreich Außenstelle Linz, wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z „0“ F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Bischofshofen vom 21.06.2013 wurde gemäß § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum 01.11.2011 bis zum 31.12.2011 widerrufen und die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des Gesamtbetrages in Höhe von EUR 1.537,88 verpflichtet. Nach Wiedergabe der einschlägigen Gesetzesbestimmungen führte die belangte Behörde begründend aus, dass die bP die Leistung aus de... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 09.11.2006, Zl. 06 00.923-BAT, wurde der Antrag des Beschwerdeführers („BF“) auf internationalen Schutz vom 20.01.2006 abgewiesen. Der BF erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Am 08.08.2008 legte der BF ein Taufzeugnis der Iranischen christlichen Gemeinde in der Evangeliumsgemeinde vor. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofs vom 12.08.2009, Zl. C10 307662-1/2008/11E, wurde der Beschwerde des BF gegen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid sprach das AMS aus, dass dem Beschwerdeführer ab dem 21.10.2019 Arbeitslosengeld in Höhe von täglich € 31,10 gebühre. In seiner Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, dass das AMS die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht richtig ermittelt und festgestellt habe. Die Bemessungsgrundlage sei zu niedrig. Ferner werde der minderjährige Sohn von Geburt an nicht mitberücksichtigt. Es seien Familienzuschläge auszuzahlen, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 03.11.2016 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: OG] ein Rückstand an Beiträgen für die Zeiträume November 2014 bis Februar 2016 in Höhe von insgesamt EUR 66.141,29 zuzüglich Verzugszinsen offen aufscheine. Dem Schreiben war eine Rückstandsaufstellung gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt (A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit Schreiben vom 20.06.2017 teilte die SGKK dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX [im Folgenden: S GmbH] nach Aufhebung des Konkursverfahrens, der Bezahlung der Quote und der Zahlung aus dem Insolvenzentgelt-Fonds ein Rückstand in Höhe von insgesamt EUR 70.026,34 offen aufscheine, wovon im Wege der Ausfallshaftung nach § 67 Abs. 10 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Republik Moldau, reiste nach eigenen (unbewiesenen) Angaben im Herbst 2019 in das Bundesgebiet ein, vorübergehend will er sich jahrelang illegal in Deutschland aufgehalten haben. Über den im Bundesgebiet polizeilich nicht gemeldeten BF wurde am 14.11.2019 die Untersuchungshaft verhängt. Nach dem im Verwaltungsakt aufliegenden Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX , Zl. XXXX wurde der BF – gem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz „BF“ bzw. „bP“ genannt) beantragte mit am 27.12.2019 bei der belangten Behörde (folglich „bB“ bezeichnet) einlangenden Schreiben die Neufestsetzung des Grades der Behinderung sowie die Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Behindertenpass. Eine am 27.2.2020 durch Dr. XXXX , FA für... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX , Zl. XXXX wurde der Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf internationalen Schutz vom XXXX abgewiesen. In seinem Asylverfahren vor dem BFA gab er an, dass er den
Spruch: genannten Namen trage und zusammen mit seiner Ehefrau und seiner minderjährigen Tochter einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem AsylG gestellt habe. Der BF gab in diesem Verfahren ebenfalls an,... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX , in der Fassung des Urteils des XXXX vom XXXX , zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen á EUR 40 (im Uneinbringlichkeitsfall 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt, wobei ein Strafteil von 80 Tagessätzen (im Uneinbringlichkeitsfall 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist seit XXXX .11.2009 rechtskräftig. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Afghanistans, stellten am 26.09.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in Folge ÖB Islamabad) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin bzw. der Vater der mj Zweit- bis Viertbeschwerdeführer, XXXX , StA. Afghanistan, genannt, welchem mit Erkenntnis des Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Afghanistans, stellten am 26.09.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in Folge ÖB Islamabad) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin bzw. der Vater der mj Zweit- bis Viertbeschwerdeführer, XXXX , StA. Afghanistan, genannt, welchem mit Erkenntnis des Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Afghanistans, stellten am 26.09.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in Folge ÖB Islamabad) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin bzw. der Vater der mj Zweit- bis Viertbeschwerdeführer, XXXX , StA. Afghanistan, genannt, welchem mit Erkenntnis des Bunde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Afghanistans, stellten am 26.09.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in Folge ÖB Islamabad) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin bzw. der Vater der mj Zweit- bis Viertbeschwerdeführer, XXXX , StA. Afghanistan, genannt, welchem mit Erkenntnis des Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Erstverfahren: Die beschwerdeführende Partei war im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 90%. Ursächlich dafür war ein Aktengutachten einer Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie vom 25.01.2010 mit folgendem Ergebnis: 1. Stark reduziertes Sehvermögen infolge der angeborenen Spaltbildung in der Netzhaut und Aderhaut; Positionsnummer VI/c/637, Tab K6/Z7; GdB: 75% = 80% 2. Kein beidäugiges Sehen infolge Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgitarre“, „Jazzgitarre“, „Songwriting“, „Didaktik+lehrpraxis“, „Solfeggio“, „Eartraining Pop“, „Didaktik der Popmusik“, „Stageband“, „Ensemble Pop“ sowie „Bandleitung“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden insbesondere folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Arbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgesang“, „Jazzgesang“, „Didaktik+Lehrpraxis Pop/Jazzgesang“ sowie „Solfeggio Pop/Jazz“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Strafregisterbescheinigung - Kopie des Reisepasses - Ärztliches Attest - zwei Bachelorprüfungszeugnisse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände „Jazzklavier“, „Jazztheorie“ sowie „Arrangement“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Reifezeugnis aus dem Hauptfach Jazz-Klavier des Konservatoriums der Stadt Wien - Übersicht der BM.IAP-Anfrage 2. Am 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...