Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, der minderjährigen Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) im Wege des Vaters als gesetzlichen Vertreters zugestellt am 18.06.2020, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 12.05.2020 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgew... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführende Partei (idF bP) ist Staatsangehöriger von Georgien. I.2. Am 28.01.2018 hat sie in Österreich vor der belangten Behörde (idF bB) ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens wurde der Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten von der bB gemäß § 5 Absatz 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein. Am 14.01.2019 wurde er erstmalig in der Notschlafstelle in XXXX einer fremdenrechtlichen Kontrolle unterzogen und sein unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt. 2. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA; belangte Behörde) vom 22.01.2020, Zl. XXXX , wurde über den Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA; belangte Behörde) vom 14.02.2017, Zl. XXXX , abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit seiner Abschiebung in den Irak festgestellt und dem Beschwerdeführer eine 14... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26.07.2004 wurde der Beschwerdeführerin der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (IZR). 2. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 06.05.2020 wurde der Beschwerdeführerin (I.) der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG von Amts wegen aberkannt, (II.) die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 9 Abs. 4 AsylG entzogen und (III.) ein Aufenthaltstitel gemäß §... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist, eigenen Angaben zufolge, afghanischer Staatsbürger. Er reiste am 15.07.2020 irregulär nach Österreich ein. Beim Versuch, auch die österreichisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er am 16.07.2020 von der deutschen Bundespolizei festgesetzt und noch am selben Tag von den österreichischen Sicherheitsbehörden rückübernommen. 2. Nach seiner Festnahme gemäß § 39 FPG wurde der Beschwerdeführer unter anderem von eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: , mwN, und daran anschließend die Erkenntnisse VwGH 22.01.2015, Ra 2014/21/0052, Punkt 2. der
Entscheidungsgründe: , und VwGH 19.05.2015, Ra 2014/21/0057). Bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbots können drei verschiedene Gefährdungsmaßstäbe maßgeblich sein: der in § 67 Abs 1 Satz 2 bis 4 FPG vorgesehene Gefährdungsmaßstab, der erhöhte Gefährdungsmaßstab gemäß § 66 Abs 1 letzter Satzteil FPG für Personen, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben (was gemäß § 53... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte am 26.07.2016 bei der Österreichischen Botschaft Abuja (im Folgenden „ÖB Abuja“) unter Anschluss diverser Unterlagen den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass der Mutter der minderjährigen Beschwerdeführerin, XXXX , geb. XXXX , ebenfalls StA. Nigerias, mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte am 26.07.2016 bei der Österreichischen Botschaft Abuja (im Folgenden „ÖB Abuja“) unter Anschluss diverser Unterlagen den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass der Mutter der minderjährigen Beschwerdeführerin, XXXX , geb. XXXX , ebenfalls StA. Nigerias, mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch „BF“) ist georgischer Staatsangehöriger und stellte am 2.6.2006 einen Antrag auf internationalen Schutz vor der belangten Behörde (nachfolgend auch „bB“). Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 8.8.2007, FZ. 0605.872-BAS, den Antrag auf internationalen Schutz des Asylwerbers gemäß § 3 Abs. 1 AsylG abgewiesen und dem Asylwerber den Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt. Weiters wurde dem Asylwerbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2018 wurde gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum 10.09.2018 bis 21.10.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer nicht im erforderlichen Ausmaß Eigeninitiative zur Beendigung der Arbeitslosenversicherung bzw. zur Aufnahme einer Beschäftigung gez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wies die belangte Behörde (im Folgenden: PVA) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 18.06.2014 auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18a ASVG für Zeiten der Pflege ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX mit der
Begründung: ab, dass die Arbeitskraft der Beschwerdeführerin durch die Pflege ihrer Tochter nicht gänzlich beansprucht worden sei. Dagegen wurde kein Rechtsmittel ergriffen. 2. Der von d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit 5.6.2018 gaben XXXX und die Beschwerdeführerin mit Formular „Bewirtschafterwechsel“ einen Übergang der Betriebsführung des Betriebs mit der BNr. XXXX von der bisherigen Bewirtschafterin auf die Beschwerdeführerin per 1.7.2018 bekannt. Dass alle Ansprüche an der Basisprämie (alle Zahlungsansprüche mit Flächen) an die Beschwerdeführerin weitergegeben werden, wurde nicht angekreuzt. 2. Die Beschwerdeführerin stellte in der Folge für das Antragsjahr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist serbischer Staatsbürger und wurde am 09.07.2020 einer Personenkontrolle unterzogen. Von der belangten Behörde wurde festgestellt, dass er sich seit 26.12.2019 ohne einen Aufenthaltstitel oder einer Beschäftigungsbewilligung in Österreich aufhielt und abgesehen von seinem Aufenthalt in Schubhaft bis zu seiner freiwilligen Ausreise am 20.07.2020 über keinen Wohnsitz verfügte. Bei seinem Aufgriff hatte er lediglich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...