Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 den IV. XXXX an der XXXX in XXXX ( XXXX ). 2. Am 20. Juni 2018 entschied die Jahrgangskonferenz, dass der Beschwerdeführer im Pflichtgegenstand "Deutsch" eine negative Jahresbeurteilung erhält und zum Aufsteigen mangels Vorliegen der Voraussetzung des §25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht berechtigt ist. Der Beschwerdeführer bekämpfte diese Entscheidung nicht. 3. Am 31. Aug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der (volljährige) Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/18 die Klasse XXXX des Werkschulheims in XXXX . Im Jahreszeugnis wurde er in den Pflichtgegenständen Mathematik und Spanisch negativ beurteilt. Am 10.09.2018 (Mathematik) sowie 11.09.2018 (Spanisch) trat der Beschwerdeführer zu den Wiederholungsprüfungen in den genannten Gegenständen an, wurde jedoch erneut jeweils negativ beurteilt. 2. Am 11.09.2018 entschied die Klassenko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: BF1) absolvierte im Schuljahr 2017/18 an der XXXX (im Folgenden: XXXX) den zweiten Jahrgang (zehnte Schulstufe) der Schulart XXXX. Im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2017/18 wurde der BF1 im Pflichtgegenstand Englisch mit der Note "Nicht genügend", in fünf Pflichtgegenständen mit der Note "Genügend", in zwei Pflichtgegenständen mit der Note "Befriedigend", in drei Pflichtgegenständen mit der Note "G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die fünfte Klasse (9. Schulstufe) des XXXX Gymnasiums in XXXX , XXXX . 2. Am 11.09.2018 legte die Beschwerdeführerin im Pflichtgegenstand Italienisch eine Wiederholungsprüfung ab, welche mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. Die Klassenkonferenz erklärte am selben Tag, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil nach Ableg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die (volljährige) Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die Klasse XXXX des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX . 2. Am 10.09.2018 (auf der Entscheidung ausgewiesenes Datum) bzw. 11.09.2018 (laut Vorlageschreiben der Schulleitung an die belangte Behörde) entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin zum Aufstieg in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, weil sie im Pflichtgegenstand Latein nach Ablegung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte im Schuljahr 2016/17 den ersten Jahrgang (die 9. Schulstufe) der XXXX (im Folgenden: XXXX ). Auf Grund der Beurteilung mit "Nicht genügend" in drei Pflichtgegenständen im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2016/17 war der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt. Er wiederholte den ersten Jahrgang an der XXXX im Schuljahr 2017/18. 2. Am 21.06.2018 ents... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach der Landesschulrat für Niederösterreich aus, dass der am XXXX geborene Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihm besuchten Schulart gemäß § 25 Abs. 1 und 2 SchUG nicht berechtigt ist. 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 13. September 2018 zog er seine Beschwerde zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 25.04.2018 entschied die Klassenkonferenz der Klasse 8B des Akademischen Gymnasiums XXXX , dass die Beschwerdeführerin die letzte Stufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Die Entscheidung der Klassenkonferenz beruhte auf der Beurteilung der Beschwerdeführerin in den Pflichtgegenständen Mathematik, Latein und Chemie im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2017/18 jeweils mit der Note "Nicht genügend". 2. Gegen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 6lb-Klasse (10. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX. 2. Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand Latein eine negative Beurteilung auf. Des weiteren wies das Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Geschichte, Mathematik, Biologie und Deutsch die Beurteilung "Genügend" auf. Am 28.06.2018 traf die Klassenkonferenz die Entscheidung, da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der minderjährige Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 4. Klasse des GRG Wien XXXX. 2. Am 20.06.2018 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Physik jeweils die Note "Nicht genügend" erhalten habe. 3. Gegen diese Entscheidung erhob der Vater des Beschwerdeführers am 22.06.2018... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die erste Klasse (5. Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (BG/BRG)XXXX. 2. Am 29. Juni 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX, dass der Sohn der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen "Englisch" und "Mathematik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der (volljährige) Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 8B-mus-Klasse (12. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums in XXXX . Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand "Mathematik" eine negative Beurteilung auf. 2. Am 23.04.2018 traf die Klassenkonferenz die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer die letzte Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die eigenberechtigte Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die letzte Schulstufe des Bundesoberstufenrealgymnasiums (BORG) XXXX . 2. Am 20. April 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX , dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, weil sie im Pflichtgegenstand "Mathematik" mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Klassenkonferenz der Klasse 6ka am Bundesgymnasium XXXX traf am 04.07.2018 die Entscheidung, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen nicht berechtigt ist, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht gegeben seien. Die Entscheidung wurde den Erziehungsberechtigten am 06.07.2018 zugestellt. 2. Gegen diese Entscheidung erhoben die Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2017 entschied die Klassenkonferenz, dass die mj. Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis im Pflichtgegenstand "Französisch" die Note "Nicht genügend" enthielt, die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht erhalte, da sie die Voraussetzungen gemäß § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht ... mehr lesen...