Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der Schüler XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da der Schüler auf Grund der Wiederholungsprüfung die Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Energiesysteme“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 09.09.2024 wurde ausgesprochen, dass der S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 2BHLW (zehnte Schulstufe) der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe XXXX [im Folgenden Schule]. 1.1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 2BHLW (zehnte Schulstufe) der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe römisch 40 [im Folgenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin sowie als Schülerin bezeichnet) die Externistenprüfung über die 6. Schulstufe mit der Note „Nicht genügend“ im Pflichtgegenstand „Deutsch“ nicht bestanden hat. 1. Am 21.06.2024 entschied die Externistenprüfungskommission einer Mittelschule, dass die minderjährige röm... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 13.09.2024 Norm: B-VG Art133 Abs4 Leistungsbeurteilungsverordnung §11 Abs1 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs5 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs6 SchUG §20 Abs1 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs2a SchUG §71 Abs4 SchUG §73 Abs5 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 06.09.2024 Norm: B-VG Art133 Abs4 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs5 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs6 Leistungsbeurteilungsverordnung §5 Abs2 SchUG §20 Abs1 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 SchUG §71 Abs6 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mj. Zweitbeschwerdeführerin trat an der Mittelschule XXXX zur Externistenprüfung am XXXX im Prüfungsfach Mathematik, 5. Schulstufe, an und wurde mit schriftlicher Entscheidung vom XXXX mit ‚Nicht genügend‘ beurteilt. Die Externistenprüfungskommission sprach in ihrer Entscheidung vom XXXX aus, dass die Zweitbeschwerdeführerin die Externistenprüfung nicht bestanden habe. Die betreffende Entscheidung wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die 2E-Klasse (6. Schulstufe) des XXXX . 1. Der mj. Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die 2E-Klasse (6. Schulstufe) des römisch 40 . 2. Mit Entscheidung vom 19.06.2024 beschloss die Klassenkonferenz der 2E-Klasse, dass der mj. Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei. Begründend wurde ausgeführt, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Zweitbeschwerdeführerin erfüllte ihre allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2021/22 durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht. Zur am Ende des Unterrichtsjahres vorgesehenen Externistenprüfung trat die Zweitbeschwerdeführerin binnen der dafür vorgesehenen Frist nicht an. 2. Mit zwei Bescheiden der Bildungsdirektion für Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.08.2022 wurde zum einen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den beiden oben im
Spruch: angeführten Bescheiden der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), jeweils zugestellt am 16.05.2024, wurde jeweils – gleichlautend – der Widerspruch abgewiesen (Spruchpunkt 1.), die Beurteilung im Pflichtgegenstand Englisch mit „Nicht genügend“ nicht abgeändert (Spruchpunkt 2.) und angeordnet, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die letzte Schulstuf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit den beiden oben im
Spruch: angeführten Bescheiden der Bildungsdirektion für Kärnten (im Folgenden: belangte Behörde), jeweils zugestellt am 16.05.2024, wurde jeweils – gleichlautend – der Widerspruch abgewiesen (Spruchpunkt 1.), die Beurteilung im Pflichtgegenstand Englisch mit „Nicht genügend“ nicht abgeändert (Spruchpunkt 2.) und angeordnet, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die letzte Schulstuf... mehr lesen...