Mit einem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid der Erstbehörde - der Bezirkshauptmannschaft Bregenz - vom 17. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von 7 Monaten (offenbar bis 12. Februar 1998) vorübergehend entzogen. Der Grund hiefür war, daß sie am 12. Juli 1997 ein Alkoholdelikt im Sinne des § 99 Abs. 1 StVO 1960 (Verweigerung der Atemluftprobe) begangen hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/11/0224 1
(hier: Entziehung der Lenkerberechtigung) Stammrechtssatz § 75 Abs 1 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei Entziehung der Lenkerberechtigung, das sämtliche Erteilungsvoraussetzungen umfaßt. Die wiederholt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der (im Jahr 1911 geborene) Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich binnen einer Woche ab Rechtskraft des Bescheides durch den Amtsarzt der Erstbehörde untersuchen zu lassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Erstbehörde habe sich auf eine Anzeige vom 7. Juni 1997 gestützt, wonach der Beschwerdeführer an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt gewese... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/28 93/11/0078 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG ist ein anhängiges Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung, was wiederum voraussetzt, daß begründete Bedenken in der Richtung bestehen, die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden zwei bei der Behörde erster Instanz (der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen) anhängige Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 38 AVG bis zum rechtkräftigen Abschluß näher bezeichneter Strafverfahren ausgesetzt und die vom Beschwerdeführer begehrte sofortige Ausfolgung seines Führerscheines verweigert. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich "zur Feststellung der weiteren geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen" binnen zwei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides amtsärztlich untersuchen zu lassen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/28 93/11/0078 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG ist ein anhängiges Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung, was wiederum voraussetzt, daß begründete Bedenken in der Richtung bestehen, die Voraussetzungen f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §57;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0094 3 Stammrechtssatz Angesichts dessen, daß ein Strafverfahren bereits anhängig, aber noch nicht abgeschlossen war und nach der Aktenlage Ermittlungen zur Klärung der Vorfrage ausschließlich im Strafverfahren vorgenommen ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und der Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die bis 6. Jänner 1996 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zehn Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof hat mit... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0047 2 Stammrechtssatz Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens hat ua die Behörde alle relevanten Sachverhaltselemente, die auch während des Entziehungsverfahrens bis zur Erlassung des Berufungsbescheides verwirklicht werden, zu berücksichtigen.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, zwecks Veranlassung einer amtsärztlichen Untersuchung innerhalb einer Woche ab Rechtskraft des Bescheides beim Verkehrsamt der Erstbehörde (der Bundespolizeidirektion Graz) vorzusprechen. (Eine mit Bescheid der Erstbehörde vom 8. November 1995 angeordnete und mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1996 bestätigte gleichartige Aufforderung war mangels F... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab der am 24. Jänner 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die belangte Behörde stützte diese Maßna... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110348.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Lenkerberechtigte auf der Autobahn vor einer Tunnel-Mautstelle umgekehrt und 12 Kilometer bei starkem Verkehrsaufkommen eine sogenannte Geisterfahrt absolviert, ohne zu bemerken, daß er sich auf der Autobahn befindet, und hat er bei seiner Anhaltung einen verwirrten, örtlich desorientiert... mehr lesen...
Der im Jahr 1948 geborene Beschwerdeführer besaß seit 1966 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Am 28. Juni 1995 stellte er den Antrag auf Ausdehnung der Lenkerberechtigung auf Kraftfahrzeuge der Gruppe A. Bei der vom ärztlichen Amtssachverständigen durchgeführten Untersuchung am 29. August 1995 stellte dieser beim Beschwerdeführer Finger- und Kopftremor und große Nervosität fest. Der Sachverständige war der Auffassung, daß noch ein aktueller Befund betreffend Lebe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215
Rechtssatz: Ein Leberfunktionsprobenbefund hat jene enzymatischen Parameter, die einen Rückschluß auf eine alkoholtoxische Leberschädigung zulassen, zu enthalten. Dazu gehören auch "GOT, GPT und Gamma-GT". ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215
Rechtssatz: Die Vorlage eines Leberfunktionsprobenbefundes dient der Prüfung des vom ärztlichen Amtssachverständigen geäußerten Verdachtes, beim Beschwerdeführer könne es an der ausreichenden Gesundheit im Grunde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/11/0154 3 Stammrechtssatz Legt der Bf in einem Verfahren nach § 75 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides der amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, das Magistratische Bezirksamt für den 3. Bezirk habe am 22. Dezember 1993 mitgeteilt, daß in einem der Zahl nach bezeichneten Verwaltungsstrafverfahren von einer Bestrafung des Beschwerd... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;UOG 1975 §109 Abs2;
Rechtssatz: Bedenken, ob die geistige und körperliche Eignung des Lenkerberechtigten zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht gegeben sind, sind nicht begründet, wenn sie sich allein darauf stützen, daß in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 29. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder gesunheitlicher Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen; gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer Berufung ausgeschlossen. Der Beschwe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung nicht vor Ablauf von 20 Monaten von der Zustellung dieses Bescheides an erteilt werden darf. Da... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 5. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung nicht vor Ablauf von 3 Jahren (gerechnet ab 16. Dezember 1995) erteilt w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0094 2 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist an eine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO der Strafbehörde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §75 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0094 2 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde ist an eine rechtskräftige Entscheidung hinsichtlich einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO der Strafbehörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110232.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11. Oktober 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 bis einschließlich 10. April 1995 vorübergehend entzogen. Diese Maßnahme wurde mit der Begehung von zwei Alkoholdelikten am 11. Juni 1994 und der in einem amtsärztlichen Gutachten festgestellten gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet. Der Beschwerdeführer erhob... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem (im Jahr 1920 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur Wiedererlangung der geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, aus dem zusammenfassenden Gutachten des amtsärztlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Weder in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides noch in den Ausführungen des amtsärztlichen Sachverständigen wird dargelegtt, wieso die Eignung des Lenkerberechtigten in Ansehung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Eine Pflicht der Beh, die Durchführung einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) anzuordnen, besteht nur dann, wenn das ärztliche Gutachten eine Beobachtung des Antragstellers beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen des KfZ erfordert (§ 67 Abs 2 KFG) oder wenn die Kompensierbarkeit des Verlustes eine... mehr lesen...