RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0145

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2 (hier: ein halbes Jahr)

Stammrechtssatz

Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen.

Schlagworte

Lokalbedarf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110145.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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