RS Vwgh 1993/1/12 92/11/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1993
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2

Stammrechtssatz

Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110084.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten