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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die belangte Behörde ist an den Ausspruch der Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschuldigten in dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses wegen Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG unbestritten aufrechten Bescheid gebunden, und zwar selbst dann, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, daß die Bestrafung des Beschuldigten wegen Verweigerung der Atemluftprobe, auf der die Entziehung der Lenkerberechtigung gegründet worden war, rechtswidrig war (Hinweis E 18.12.1991, 91/03/0329).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030051.X01Im RIS seit
19.03.2001