Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0027 4Stammrechtssatz
Die Beweiswürdigung der belBeh unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nur insoweit, als die belBeh den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und die bei der Beweiswürdigung angestellten Überlegungen schlüssig sind, nicht aber auch ob sie richtig in dem Sinne sind, daß eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen Verantwortung den Tatsachen entspricht (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110214.X01Im RIS seit
11.07.2001