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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Einvernahme der Partei im Verfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit ist kein in Betracht zu ziehendes Beweismittel, da die Partei doch jederzeit im Verfahren das ihrer Auffassung nach erfolgversprechende Vorbringen erstatten kann.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110162.X03Im RIS seit
19.03.2001