RS Vwgh 1995/3/21 94/11/0404

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Veröffentlicht am 21.03.1995
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit kann nur durch tatsächlich an den Tag gelegtes Wohlverhalten durch eine entsprechend lange Zeit erwiesen werden (Hinweis E 21.9.1979, 852/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994110404.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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