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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nimmt die Behörde das Nichterscheinen des Lenkerberechtigten zu einer amtsärztlichen Untersuchung (hier: aus gesundheitlichen Gründen) zum Anlaß, von dieser Untersuchung abzusehen, und stützt sie den Bescheid, mit dem die Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG befristet wird, auf ein einer Begründung entbehrendes und vom Lenkerberechtigten konkret bestrittenes Gutachten, hat sie Verfahrensvorschriften verletzt. Die Behörde hätte neuerlich eine Untersuchung des Lenkerberechtigten veranlassen, gegebenenfalls mit der Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 75 Abs 2 KFG vorgehen müssen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993110110.X03Im RIS seit
12.06.2001