Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110218.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Oktober 1997 - welcher auch an diesem Tag von der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, übernommen wurde - auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Gültigkeit seiner bis 15. Dezember 1996 befristeten Lenkerberechtigung stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 3 (richtig wohl: 2) KFG 1967 eine bis 20. November 2000 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt. In seiner gegen die Verfügung einer Befristung erhobenen Beschwerde an den Verwaltun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §41 Abs1;FSG 1997 §43 Abs1;FSG 1997 §8 impl;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass der Amtssachverständige in seinem Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG auf die neue Rechtslage nach dem FSG 1997 Bezug genom... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5 impl;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;
Rechtssatz: Die Annahme einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen iSd § 65 Abs 2 KFG ist von vornherein nur dann gerechtfertigt, wenn beim Bf von einer aktuellen oder zumindest überwundenen Süchtigkeit iSd § 34 Abs 1 lit e KDV gesproche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0226 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "einfacherer Menschen" aussagekräftig sind (Hinweis E 22.9.1995, 93/11/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1996 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift erstattet,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3 Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Das im angefochtenen Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers vom 15.Juli 1996 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs 2 KFG abgewiesen worden ist, genannte Alkoholdelik... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer der Sache nach Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat die Verwaltun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1 lita;
Rechtssatz: Selbst eine hohe Alkoholverträglichkeit, verstanden als mangelhafte Wahrnehmung einer Alkoholbeeinträchtigung, berechtigt - weil es dabei nicht um die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung geht - für sich ALLEINE noch nicht zum Schluß auf das Fehlen der erforderlichen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 1996 auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 67 Abs. 1 und § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, dem Beschwerdeführer sei mit Bescheid der Erstbehörde vom 9. Oktober 1996 die Lenkerberechtigung gemäß § 73 KFG 1967 wegen gesundheitlicher Nichteignung entz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich "zur Feststellung der weiteren geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen" binnen zwei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides amtsärztlich untersuchen zu lassen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110273.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Daß jemand mehrmals in alkoholisierten Zustand in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist, mag zwar Anlaß zur Annahme geben, diese Person nehme bisweilen viel Alkohol zu sich, jedoch reichen derartige Vorfälle nicht aus, die körperliche und geistige Gesundheit dieser Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen in... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Dezember 1994 auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit abgewiesen. Ferner wurde gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 angeordnet, daß dem Beschwerdeführer auf die Dauer von drei Jahren ab Zustellung des angefochtenen Bescheides keine neue Lenkerb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Ausspruch, für welche Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist gem § 73 Abs 2 KFG nur bei der Entziehung der Lenkerberechigung vorgesehen, eine sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung im Falle der Versagung einer Lenkerberechtigung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Für eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belang... mehr lesen...
Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer u.a. die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner geistigen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Spruch: dieses Bescheides enthielt auc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab der am 24. Jänner 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die belangte Behörde stützte diese Maßna... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110115.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110348.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110371.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 10. November 1994 auf (Wieder-)Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B (nach einer im Jahre 1993 erfolgten Entziehung) gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefo... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110075.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war aus Anlaß des zweiten von ihm begangenen Alkoholdeliktes mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15. Juni 1993 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend bis 7. März 1994 entzogen worden. Vor Ausfolgung des Führerscheines holte die genannte Behörde unter anderem ein Gutachten betreffend die geistige und körperliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen ein. Im amtsärzt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihr auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0238 E 21. November 1989 RS 1(hier: schizoaffektive Psychose, status post exacerbationem) Stammrechtssatz Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0166 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 64 Abs 2 KFG und die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz sind unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen, von denen nur die geistige und körperliche Eignung, nicht... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KVG 1934 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0132 1 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit handelt es sich um die vom Willen einer Person unabhängige - in den Bereich der geistigen und körperlichen Ei... mehr lesen...