RS Vwgh 1997/6/26 95/11/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §67 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/11/0166 1

Stammrechtssatz

Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 64 Abs 2 KFG und die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz sind unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen, von denen nur die geistige und körperliche Eignung, nicht aber die Verkehrszuverlässigkeit einer ärztlichen Begutachtung zugänglich ist (Hinweis E 14.6.1988, 87/11/0239).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110122.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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