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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs2;Rechtssatz
Daß jemand mehrmals in alkoholisierten Zustand in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten ist, mag zwar Anlaß zur Annahme geben, diese Person nehme bisweilen viel Alkohol zu sich, jedoch reichen derartige Vorfälle nicht aus, die körperliche und geistige Gesundheit dieser Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen infolge Mißbrauchs von Alkohol in Frage zu stellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997110368.X01Im RIS seit
19.03.2001