IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A KG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer (Widerrufs-)Entscheidung zugrunde gelegt hat, die seither verstrichene ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der B KG, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 6. Mai 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verha... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 20. Juli 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Von der Erstellung unrichtiger Gutachten iSd § 57a Abs 4 KFG ist die Erstellung mangelhafter Gutachten, insbesondere solcher, welche aus mangelnder Sorgfalt unrichtige Daten enthalten oder unvollständig erstellt wurden, zu unterscheiden, wie wohl auch eine nicht ausreichende Gewissenhaftigkei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von Kraftfahrzeugen ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem „einmaligen“ Fehlverhalten nicht die Rede sein (vgl LVwG NÖ LVw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.11.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aKFG 1967 §57a Abs4
Rechtssatz: In die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG hat auch die Dauer der begangenen Verfehlungen, deren Schwere, das Ergreifen von Maßnahmen, sowie die Einsichtigkeit des Ermächtigten einzufließen (vgl VwGH Ra 2019/11/0068). Schlagworte Verkehrsrech... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der C GmbH, vertreten durch die A Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 25. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A e.U., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 9. Dezember 2020, ZL. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle ***, ***, Halle *** und ***, nach Durchführung einer öffen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.10.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Die Entscheidung hinsichtlich Erteilung bzw Widerruf einer Ermächtigung nach § 57a Abs 2 KFG ist das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffenen, nämlich der Rückschluss auf das Vorliegen eines mit den seitens der Behörde und seitens des Ermächtigten als beliehenem Unternehmen selbst zu wah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 26. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A KG, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 1. März 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 13. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend teilweisen Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) hinsichtlich der Fahrzeugklassen L und O2 in der Begu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 10. Februar 2021, Zl. ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.06.2021 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Ein zur wiederkehrenden Begutachtung Ermächtigter (Verein oder Gewerbetreibender) ist dann vertrauenswürdig, wenn ausreichend Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörde könne sich darauf verlassen, dass der Verein oder Gewerbetreibende die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Gesellschaft m.b.H., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 14. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), in der Begutachtungsstelle in ***, ***, zu Rec... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Jänner 2020, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), in der Begutachtungsstelle in ***, ***, Halle ***, nach Durchf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.06.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit (§ 57a Abs 2 KFG) ist nicht auf Fehlverhalten im Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG beschränkt, was sich schon daraus ergibt, dass es bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit keinen Unterschied macht, ob über die erst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.06.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Wesentlich für die Beurteilung des Vorliegens der notwendigen Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist die Wertung der Tatsache, welche die belangte Behörde ihrer Widerrufsentscheidung zugrunde gelegt hat, die seit der Begehung der angelasteten Tatsach... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der B GmbH, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 4. Dezember 2019, ***, betreffend Abweisung des Antrages auf (Wieder)Erteilung der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 25. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.02.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aPBStV 1998 §3
Rechtssatz: Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigengutachten zu beurteilen (vgl VwGH 2003/11/0172). Schlagw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.02.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aPBStV 1998 §3
Rechtssatz: Nicht nur der Ermächtigte selbst, sondern auch die zur wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen müssen vertrauenswürdig sein. Dies schon deshalb, weil sie es sind, die die tatsächlichen Begutachtungen der Fahrzeuge durchführen und die Gutachten im Einzelfall zu erstellen haben. Es käme ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.02.2020 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2aPBStV 1998 §3
Rechtssatz: Der Widerruf einer erteilten Ermächtigung ist keine Strafe, sondern stellt eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit dar (vgl VwGH 83/11/0167). Schlagworte Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, C, D, Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 29. November 2018, ***, betreffend den Widerruf der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 in der Begutachtungsstelle in ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mü... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.06.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten (§ 57a KFG) beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit des Gewerbetreibenden in hohem Maß (vgl VwGH 85/11/0077). Unter besonderen Umständen kann bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbebetreibe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.06.2019 Norm: KFG 1967 §57a Abs2KFG 1967 §57a Abs2a
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Ermächtigungsvoraussetzungen gemäß § 57a KFG, insbesondere bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit des Betriebsinhabers ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer... mehr lesen...