Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.02.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Die Vertrauenswürdigkeit einer Person stellt eine Charaktereigenschaft dar. Die Frage, ob die Vertrauenswürdigkeit gegeben ist oder nicht, ist im Wege der Lösung einer Rechtsfrage ohne Heranziehung von Sachverständigengutachten zu beurteilen (vgl VwGH 2003/11/0172).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1226.001.2019Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020