RS Lvwg 2020/2/13 LVwG-AV-1226/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

13.02.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2
KFG 1967 §57a Abs2a
PBStV 1998 §3

Rechtssatz

Der Widerruf einer erteilten Ermächtigung ist keine Strafe, sondern stellt eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit dar (vgl VwGH 83/11/0167).

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1226.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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