Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
13.02.2020Norm
KFG 1967 §57a Abs2Rechtssatz
Der Widerruf einer erteilten Ermächtigung ist keine Strafe, sondern stellt eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Verkehrssicherheit dar (vgl VwGH 83/11/0167).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1226.001.2019Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020